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Europäischer Gerichtshof entscheidet im Mai zu Apotheken

Geschrieben am 08-04-2009

Berlin (ots) - Es wird ernst für Deutschlands Pharmazeuten: Wie
der Branchendienst APOTHEKE ADHOC unter Berufung auf bislang
unbestätigte Informationen berichtet, entscheidet der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am 19. Mai, ob das Fremdbesitzverbot für Apotheken
eine ungerechtfertigte Einschränkung der Grundfreiheiten des
Gemeinschaftsrechts darstellt oder nicht.

Im Vorlageverfahren geht es um eine Apotheke, welche DocMorris,
eine Tochter des Stuttgarter Pharmahandelskonzerns Celesio, in
Saarbrücken betreibt. Der damalige saarländische Gesundheits-,
Justiz-, Arbeits- und Sozialminister Josef Hecken (CDU) hatte
DocMorris im Sommer 2006 die Betriebserlaubnis erteilt und sich damit
unter Berufung auf EU-Recht über geltendes deutsches Recht
hinweggesetzt, das nur approbierten Apothekern den Besitz von
Apotheken erlaubt.

Gegen das Vorgehen des Ministeriums hatten verschiedene Apotheker,
die Apothekerkammer des Saarlandes sowie der Deutsche
Apothekerverband geklagt. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes legte
den Fall im März 2007 beim EuGH vor.

Ein parallel verhandeltes Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Italien geht maßgeblich auf eine Beschwerde von
Celesio zurück. Die Brüsseler Behörde hat wegen Besitzbeschränkungen
für Apotheken weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland,
Österreich, Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und Bulgarien
eingeleitet.

Am 16. Dezember legte Generalanwalt Yves Bot seine 93 Punkte
umfassenden Schlussanträge vor, in denen er das Fremdbesitzverbot
ohne Einschränkungen für zulässig erklärte. Laut Bot stellen die
deutschen und italienischen Vorschriften zwar eine Behinderung der
Niederlassungsfreiheit dar. Diese sei jedoch mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar, da sie keine diskrimierenden Maßnahmen
enthalte und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung diene.

In drei von vier Fällen folgen die EU-Richter dem Votum des
Generalanwalts. Der EuGH hat in den vergangenen Monaten in einer
Reihe von Urteilen den Gesundheitsschutz über den Binnenmarkt
gestellt.

Den vollständigen Text lesen Sie unter:
http://www.apotheke-adhoc.de/index.php?m=1&id=6024

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Originaltext: APOTHEKE ADHOC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68717
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68717.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Kirsten Kalaene

Telefon: +49-30-802080-590
Telefax: +49-30-802080-599
E-Mail: info@apotheke-adhoc.de
http://www.apotheke-adhoc.de


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