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Europawahl 2009: Zahlen für wahlberechtigte Unionsbürger in Deutschland

Geschrieben am 03-04-2009

Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können in
Deutschland lebende Unionsbürger bei der Europawahl am 7. Juni 2009
unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme auch bei der Wahl der
deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament abgeben. Hierzu
stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern
Informationen in 21 Amtssprachen der Europäischen Union bereit, die
auch über einen Link auf Internetseite des Bundeswahlleiters
erreichbar sind: www.bundeswahlleiter.de --> aktuelle Seite zur
Europawahl 2009

In Deutschland lebten am 31. Dezember 2008 insgesamt rund 2 140
000 Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten über 18 Jahren, die bei der
Europawahl 2009 in Deutschland wahlberechtigt sind. Dies ergibt sich
aus der aktuellen Auswertung des Ausländerzentralregisters mit Stand
vom 31. Dezember 2008 durch das Statistische Bundesamt (Destatis).
Darunter sind rund 1 122 000 Männer (52,4%) und rund 1 018 000 Frauen
(47,6%). Insgesamt sind damit 37,6% der erwachsenen ausländischen
Bevölkerung in Deutschland EU-Bürger.

Das Durchschnittsalter aller EU-Bürger in Deutschland
einschließlich der unter 18-Jährigen beträgt 40,8 Jahre, ihre
durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland 19,9 Jahre.

Die meisten wahlberechtigten EU-Bürger in Deutschland lebten zu
diesem Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen (rund 547 000),
Baden-Württemberg (401 000) und Bayern (388 000), die wenigsten in
Thüringen (8 000).

Unter den EU-Bürgern in Deutschland sind rund 127 000 junge
Wahlberechtigte im Alter von 18 bis unter 23 Jahren, die bei der
Europawahl 2009 nach deutschem Europawahlrecht erstmals
wahlberechtigt sind.

Nach Staatsangehörigkeiten kommen die meisten wahlberechtigten
EU-Bürger in Deutschland aus Italien (etwa 460 000 oder 21,5%), Polen
(361 000 oder 16,9%) und Griechenland (253 000 oder 11,8%), gefolgt
von Österreich (166 000 oder 7,8%) und den Niederlanden (120 000 oder
5,6%). Eine ausführliche Übersicht über die in Deutschland lebenden,
hier wahlberechtigten EU-Bürger nach Staatsangehörigkeiten befindet
sich auf der Internetseite des Bundeswahlleiters:
www.bundeswahlleiter.de --> aktuelle Seite zur Europawahl 2009

Jeder wahlberechtigte Unionsbürger kann entweder im
Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat wählen, darf
sein Wahlrecht dabei aber nur einmal und nur persönlich ausüben.

Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu
den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem
Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten
Unionsbürger auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich
"Service für EU-Bürger" unter www.bundeswahlleiter.de oder als
Vordruck bei den Wahlämtern der Gemeinden.

Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter
www.bundeswahlleiter.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich und Zypern.

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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