Falk/Blumenthal: Deutliche Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen
Geschrieben am 25-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich des gestrigen Beschlusses der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes  erklären die Stellvertretende Vorsitzende der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB, und die zuständige  Berichterstatterin, Antje Blumenthal MdB:
     Der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes  wurde gestern von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen und  wird noch diesen Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag  behandelt. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
     Wir haben die Probleme der contergangeschädigten Menschen  aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die deutliche  Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten.
     Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis  abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. Bisher mussten  Anträge bis zum 31. Dezember 1983 eingereicht worden sein. Zu einem  späteren Zeitpunkt gestellte Anträge mussten wegen Fristversäumnis  abgelehnt werden. Nun wird die Ausschlussfrist vom 1. Juli 2009 bis  Ende 2010 geöffnet. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit,  Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz zu beantragen.
     Ab diesem Jahr werden die contergangeschädigten Menschen eine  jährliche Sonderzahlung je nach Schweregrad ihrer Behinderung  erhalten. Die von der Firma Grünenthal freiwillig gespendeten 50  Millionen Euro sowie 50 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen der  Conterganstiftung werden den Betroffenen über einen Zeitraum von 25  Jahren ausgezahlt. Die insgesamt zur Verfügung gestellten 100  Millionen Euro werden auf die bisher leistungsberechtigten und die  bis Ende 2010 anerkannten contergangeschädigten Menschen aufgeteilt.
     Zukünftig werden die monatlichen Leistungen dynamisiert und somit  an die Steigerung der gesetzlichen Renten automatisch angepasst.
     Um die Effizienz der Conterganstiftung zu erhöhen, wird unter  anderem der Stiftungsrat in Zukunft verkleinert und aus höchstens 7  Mitgliedern bestehen. Davon werden 2 Mitglieder aus dem Kreis der  Betroffenen sein und durch eine Abstimmung gewählt.
     Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer  fehlgebildet zur Welt, nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Gegenwärtig erhalten rund  2.700 Betroffene in Deutschland Leistungen nach dem  Contergan-Stiftungsgesetz.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
  Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon:  (030) 227-52360 Fax:      (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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