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DStGB: Bund darf Kommunen bei den Unterkunftskosten nicht im Stich lassen

Geschrieben am 29-06-2006

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an
die Bundesregierung, die den Kommunen gegebene Zusage auf Entlastung
bei Hartz IV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich einzuhalten. "Wir
mahnen die noch offene Neuregelung zur Beteiligung des Bundes an den
Kos-ten der Unterkunft für 2007 an", sagte heute der
Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.

Die kommunalen Belastungen betrugen 2005 13,2 Mrd. Euro, 2006
werden es, wenn sich die aktuellen Zahlen verfestigen, aktuell 15,5
Mrd. Euro sein. Davon hat der Bund 2005 rund 3,5 Mrd. Euro übernommen
und wird sich dieses Jahr mit 3,9 Mrd. Euro beteiligen. Das
entspricht einem Anteil von jeweils 29,1 Prozent. Für 2007 gibt es
noch keine Regelung.

Dass die Kosten so explodieren, haben nicht die Kommunen zu
ver-antworten, sondern die Politik, die das Leistungsrecht bei Hartz
IV teilweise deutlich großzügiger gestaltet hat, als die Regelungen
in der früheren Sozialhilfe, sagte Landsberg. Mit Hartz IV hat der
Staat unbeabsichtigt eine Art "Kombiwohnlohn" für Niedrigverdiener
eingeführt. Das zeigt sich z.B. daran, dass bereits 900.000 Bezieher
von Erwerbseinkommen zusätzlich Leistungen nach dem SGB II beziehen.
In vielen Fällen haben die Berechtigten nur einen geringen Anspruch
auf das vom Bund finanzierte Arbeitslosengeld II, weil ihr Einkommen
angerechnet wird. Es verbleibt jedoch häufig ein hoher Anspruch auf
die von den Kommunen zu finanzierenden Unterkunftskosten.

Der Bund darf seine Haushaltsprobleme nicht auf dem Rücken der
Kommunen austragen, sondern muss die gegebenen Zusagen einhalten.
"Die Kommunen sind an der Grenze ihrer Leistungskraft und brauchen
zum Aufstellen ihrer Haushalte bald Klarheit", erklärte Landsberg
abschließend.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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