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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Größe von Gefängniszellen

Geschrieben am 18-03-2009

Bielefeld (ots) - Ein Aquarium in der Zelle, Fitnessräume mit den
feinsten Kraftmaschinen, regelmäßige Ausflüge ins Schwimmbad: Manches
deutsche Gefängnis hat in den vergangenen Jahren die Vorlage für den
Begriff Verwöhnvollzug geliefert.
Doch das ist nur die eine Seite. Mit der anderen musste sich gestern
das Oberlandesgericht Hamm befassen. Vier Häftlinge auf weniger als
18 Quadratmetern unterzubringen - das ist menschenunwürdig,
entschieden die Richter. Und sie haben Recht.
Wenn man von 18 Quadratmetern die Flächen abzieht, die von zwei
Doppelstockbetten, Tisch, Stühlen, Spinden, einer Toilette und einem
Waschbecken beansprucht werden - wieviel Platz bleibt dann noch?
Klar: Wer hinter Gittern sitzt, hat meistens selber Schuld.
Allerdings sieht das Gesetz als Strafe den Freiheitsentzug vor, nicht
die Demütigung. Das 1976 eingeführte Strafvollzugsgesetz sichert
jedem Häftling eine Einzelzelle zu - mit der Ausnahme, dass dieses
nicht gilt, wenn es an Hafträumen fehlt.
Es ist beschämend, dass es unsere Politiker in mehr als 30 Jahren
nicht geschafft haben, die fehlenden Zellen zu bauen und sie sich bis
heute auf die Ausnahmeregel zurückziehen können.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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