Uhl: Amoklauf in Winnenden
Geschrieben am 12-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich des Amoklaufes des 17-jährigen  Jugendlichen in Winnenden erklärt der innenpolitische Sprecher der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
     Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu  verbessern, ist nicht ausreichend.
     Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen  beschäftigt hat.
     Die Bundesfamilienministerin hat selbst mehrfach erklärt, dass die im Juli in Kraft getretene Neuregelung nur Teil eines Sofortprogramms der Bundesregierung ist und damit vorläufigen Charakter hat. Ein  weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist  ausdrücklich geboten.
     Dabei geht es selbstverständlich nicht um altmodisch-grimmiges  Sittenwächtertum und nicht um Vorurteile gegen neue Formen in Spiel  und Freizeit. Im Gegenteil, es ist zu begrüßen, dass pädagogisch  wertvolle und unterhaltsame Computerspiele besonders von staatlicher  Seite ausgezeichnet werden.
     Eine der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit so genannten  Killerspielen ist, wie Alterskennzeichnungen zustande kommen. In der  Vergangenheit ist die Politik vor allem durch den Missstand auf den  Plan gerufen worden, dass nach Expertenurteil eine hohe Zahl von  Alterskennzeichnungen zu lax vergeben worden sind.
     Daran wird auch das reformierte Jugendschutzgesetz nichts ändern.  Denn die USK behält die Auslegungshoheit und das Vorgriffsrecht  gegenüber der Bundesprüfstelle: Wenn eine Alterskennzeichnung erst  einmal vorgenommen worden ist, ist dieses Prüfergebnis bindend - auch die Bundesprüfstelle kann keine Indizierung mehr verhängen. Es ist also weiterhin möglich, dass die Bewertungskriterien der  Bundesprüfstelle und der USK auseinanderklaffen.
     Das von dem 17-jährigen Amokläufer favorisierte Spiel  "Counter-Strike" ist in der deutschen Version von der USK ab 16  Jahren freigegeben.
     Die USK wird ihrer hohe Verantwortung für den Jugendmedienschutz  nicht gerecht.
     Deshalb brauchen wir: 1. strafrechtlich konkretisierte Verbotsnormen 2. eine Umgestaltung der Struktur und Arbeitsweise der USK, um  Herstellerinteressen zurückzudrängen und effektive behördliche  Überprüfungsmechanismen zu verankern.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
  Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon:  (030) 227-52360 Fax:      (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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