Rheinische Post: Zwischen Recht und richtig  Kommentar Von Ulli Tückmantel
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Düsseldorf (ots) - Seinem Empfinden nach hat der Heinsberger  Landrat Stephan Pusch gar keine andere Wahl gehabt, als die Einwohner seiner Kreisstadt darüber zu informieren, wer da seit dem Wochenende  in ihrer Mitte lebt. Als Pusch über die Pressestelle der Kreispolizei Personen-Daten und Strafregister-Details des 57-jährigen  Vergewaltigers und Wiederholungstäters veröffentlichen ließ, hatte  das erste Kamerateam eines Privatsenders längst vor dessen Haus  gestanden. Das Innenministerium muss nun dennoch prüfen, ob der  Landrat  selbst Jurist  möglicherweise einen kalkulierten Rechtsbruch begangen hat. Dass das Landgericht München einen Mann freilassen  muss, den Gutachter weiter für extrem gefährlich halten, der 14- und  15-jährige Mädchen vergewaltigt und brutal gefoltert hat, der in 14  Jahren Haft keinerlei Reue oder Geständigkeit gezeigt hat und der  sich in all den Gefängnisjahren jeder Therapie verweigert hat  das  muss alle Eltern (und nicht nur sie) einmal mehr an unserem  Rechtsstaat verzweifeln lassen. Die Justiz muss nun alles daran  setzen, diesen Sexualtäter so schnell wie möglich in  Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Das ist unstrittig  aber es macht  das Vorgehen des Landrats nicht richtiger, sich in bester Absicht  über die Rechte des Täters hinweggesetzt zu haben.
  Originaltext:         Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
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