Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsrechtler: Fahrlässige Tötung nicht ehrenrührig
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Köln (ots) - Sollte Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus  (CDU) wegen fahrlässiger Tötung zu der in Österreich möglichen  Höchststrafe von einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt werden,  müsste er sein Amt abgeben. Darauf hat der Berliner Staatsrechtler  Ulrich Battis gegen-über dem "Kölner Stadt-Anzeiger"  (Mittwoch-Ausgabe) hingewiesen. "Ab einem Jahr Freiheitsstrafe  verliert ein Beamter seine Bezüge", sagte Battis der Zeitung. Auch  wenn Althaus kein Beamter sei, könne man diesen "Maßstab vergleichend heranziehen". Der Rechtsprofessor von der Berliner  Humboldt-Universität fügte allerdings hinzu, ein solches Strafmaß  "steht hier nicht zur Debatte. Das wird eine Bewährungsstrafe geben,  vielleicht auch nur eine Geldstrafe." Er fuhr fort: "Natürlich kann  jemand wegen fahrlässiger Tötung im Amt bleiben. Was Althaus gemacht  hat, zieht seine politischen Fähigkeiten ja nicht in Zweifel. Und  ehrenrührig ist es auch nicht. Das kann jedem passieren."
  Originaltext:         Kölner Stadt-Anzeiger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2
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