Neue Westfälische: Verfassungsgericht kippt Termin der Kommunalwahl
Geschrieben am 18-02-2009 |   
 
    Bielefeld (ots) - Gelernt hat die Koalition aus ihrem Scheitern  vorm Verfassungsgericht nichts. Die Argumente, die für den 7. Juni  angeführt worden waren, etwa Kostenersparnis durch Zusammenlegung von zwei Wahlen, höhere Wahlbeteiligung und Vermeidung von Überbelastung  der Wahlhelfer, zählen nichts mehr. Stattdessen waltet wieder der  blanke Opportunismus: weil CDU und FDP fürchten, dass die SPD am 27.  September, dem Tag der Bundestagswahl, ihre Anhänger besser  mobilisiert als an jedem anderen Tag, darf es nicht zu der  naheliegenden Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl kommen.
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