Gesetzesinitiative zur Neuorganisation SGB II: Verlegenheitslösung auf dem Rücken der Kommunalbeschäftigten statt klarer Kompetenzverteilung wird abgelehnt
Geschrieben am 18-02-2009 |   
 
    Berlin (ots) - "Kritisch und mit vielen offenen Fragen versehen",  so bewertet die komba gewerkschaft sowohl die geplante  Verfassungsänderung als auch das Organisationsgesetz zur Neuordnung  der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. Vor allem die durch  Gesetz zwangsweise Abordnung des bisherigen Kommunalpersonals zum  neuen Zentrum für Arbeit und Grundsicherung steht im Mittelpunkt der  Kritik. Diese zwangsweise Abordnung sowie die mangelnde  Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen führen zur Unsicherheit und  werden eine "Rückkehrlawine" des kommunalen Personals von den  Arbeitsgemeinschaften in die Kommunalverwaltungen auslösen.
     Statt der Beseitigung bisheriger Organisationsdefizite und  verbesserter Zusammenarbeit werden damit die Funktionsfähigkeit der  Arbeitsgemeinschaften und die Motivation der dort arbeitenden  Kommunalbeschäftigten gefährdet.
     Die komba fordert Nachbesserungen an dem Gesetz. Wir fordern die  gewerkschaftliche Beteiligung am Verfahren ein und schlagen weiterhin ein Kooperationsmodell vor, bei dem die beiden Träger - Kommune und  Bundesagentur - zwar unter Wahrung "ihrer Identitäten" getrennt  bleiben, inhaltlich, räumlich und organisatorisch aber eng verzahnt  zusammenarbeiten. Die Kommunen müssen weiterhin das Recht haben,  eigenes Personal in die Jobcenter zu entsenden. Das jeweilige  Personal verbliebe somit bei den Ausgangskörperschaften Kommune oder  Bundesagentur, die weiterhin für statusrechtliche Entscheidungen  zuständig sind.
     Im Übrigen wiederholt die komba ihre Forderung, nicht nur die  Optionskommunen sondern das Optionsmodell weiter fortzuführen und zu  entfristen. In dieser Frage ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die  richtige Richtung. Zur verbesserten Gestaltungsmöglichkeit der  Kommunen im Gesetzesentwurf müssen die Rechte der Kommunen in der  Trägerversammlung gestärkt werden. In den vorgesehenen  Kooperationsausschüssen muss die Kommune gleichberechtigt wie Bund  und Länder vertreten sein.
     Ohne eine wesentliche Verbesserung und damit einer höheren  kommunalen Gestaltungsmöglichkeit sowohl im organisatorischen wie  personellen Bereich werden die von der Bundesregierung vorgelegten  Vorschläge das Ziel einer besseren Funktionsfähigkeit nicht  erreichen. Damit würde das Ziel, gerade für die sozial schwächeren  Bürgerinnen und Bürger durch eine verbesserte "Leistung aus einer  Hand" eine überzeugende Lösung für eine bundeseinheitliche  Leistungsgewährung zu erreichen, verfehlt. Statt einer überzeugenden  Lösung der Neuorganisation im Bereich des SGB II wären Ärger,  Demotivation und Enttäuschung der kommunalen Beschäftigten die Folge.
  Originaltext:         komba gewerkschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50869 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50869.rss2
  Pressekontakt: komba gewerkschaft Bundesgeschäftsstelle Claudia Kintscher M.A. Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin T.: 030.4081 6870 F.: 030.4081 6879 bund@komba.de www.komba.de
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