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Gesetzesinitiative zur Neuorganisation SGB II: Verlegenheitslösung auf dem Rücken der Kommunalbeschäftigten statt klarer Kompetenzverteilung wird abgelehnt

Geschrieben am 18-02-2009

Berlin (ots) - "Kritisch und mit vielen offenen Fragen versehen",
so bewertet die komba gewerkschaft sowohl die geplante
Verfassungsänderung als auch das Organisationsgesetz zur Neuordnung
der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. Vor allem die durch
Gesetz zwangsweise Abordnung des bisherigen Kommunalpersonals zum
neuen Zentrum für Arbeit und Grundsicherung steht im Mittelpunkt der
Kritik. Diese zwangsweise Abordnung sowie die mangelnde
Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen führen zur Unsicherheit und
werden eine "Rückkehrlawine" des kommunalen Personals von den
Arbeitsgemeinschaften in die Kommunalverwaltungen auslösen.

Statt der Beseitigung bisheriger Organisationsdefizite und
verbesserter Zusammenarbeit werden damit die Funktionsfähigkeit der
Arbeitsgemeinschaften und die Motivation der dort arbeitenden
Kommunalbeschäftigten gefährdet.

Die komba fordert Nachbesserungen an dem Gesetz. Wir fordern die
gewerkschaftliche Beteiligung am Verfahren ein und schlagen weiterhin
ein Kooperationsmodell vor, bei dem die beiden Träger - Kommune und
Bundesagentur - zwar unter Wahrung "ihrer Identitäten" getrennt
bleiben, inhaltlich, räumlich und organisatorisch aber eng verzahnt
zusammenarbeiten. Die Kommunen müssen weiterhin das Recht haben,
eigenes Personal in die Jobcenter zu entsenden. Das jeweilige
Personal verbliebe somit bei den Ausgangskörperschaften Kommune oder
Bundesagentur, die weiterhin für statusrechtliche Entscheidungen
zuständig sind.

Im Übrigen wiederholt die komba ihre Forderung, nicht nur die
Optionskommunen sondern das Optionsmodell weiter fortzuführen und zu
entfristen. In dieser Frage ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die
richtige Richtung. Zur verbesserten Gestaltungsmöglichkeit der
Kommunen im Gesetzesentwurf müssen die Rechte der Kommunen in der
Trägerversammlung gestärkt werden. In den vorgesehenen
Kooperationsausschüssen muss die Kommune gleichberechtigt wie Bund
und Länder vertreten sein.

Ohne eine wesentliche Verbesserung und damit einer höheren
kommunalen Gestaltungsmöglichkeit sowohl im organisatorischen wie
personellen Bereich werden die von der Bundesregierung vorgelegten
Vorschläge das Ziel einer besseren Funktionsfähigkeit nicht
erreichen. Damit würde das Ziel, gerade für die sozial schwächeren
Bürgerinnen und Bürger durch eine verbesserte "Leistung aus einer
Hand" eine überzeugende Lösung für eine bundeseinheitliche
Leistungsgewährung zu erreichen, verfehlt. Statt einer überzeugenden
Lösung der Neuorganisation im Bereich des SGB II wären Ärger,
Demotivation und Enttäuschung der kommunalen Beschäftigten die Folge.

Originaltext: komba gewerkschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50869.rss2

Pressekontakt:
komba gewerkschaft Bundesgeschäftsstelle
Claudia Kintscher M.A.
Friedrichstr. 169/170
10117 Berlin
T.: 030.4081 6870
F.: 030.4081 6879
bund@komba.de
www.komba.de


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