Berliner Datenschutzrunde appelliert an die Politik ihre Gesetzespläne grundlegend zu überdenken
Geschrieben am 18-02-2009 |   
 
    Bonn (ots) - Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)  schließt eine gesetzliche Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes  noch in dieser Legislaturperiode kategorisch aus: Ein solches Gesetz  könne nicht innerhalb weniger Wochen erstellt werden. Eine  Handlungsmaxime, die im Falle des Entwurfs eines Gesetzes zur  Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung  datenschutzrechtlicher Vorschriften scheinbar keine Anwendung findet  Denn knapp 50 Tage nach dem Datenschutzgipfel vom 4. September 2008  legt das Bundesinnenministerium einen ersten inoffiziellen  Referentenentwurf zur Änderung des BDSG vor. Nach weiteren vier  Wochen der Ressortabstimmung wird ein überarbeiteter, offizieller  Entwurf präsentiert. Die Fülle an Sonderklauseln, die nach und nach  in den Entwurf eingeflossen sind, zeigt, wie komplex die Materie ist  und wie vielen Anforderungen die Regelungen gerecht werden müssen.  Dabei führt der im Entwurf vorherrschende Ansatz, Einzelprobleme  durch Sonder- und Ausnahmeregelungen zu lösen, zu einem  unüberschaubaren Geflecht von Regelungen, das für den Rechtsanwender  nicht mehr verständlich ist. Dessen ungeachtet hat das Bundeskabinett den Entwurf am 10. Dezember 2008 verabschiedet. 
     Selbstverständlich besteht aufgrund der Datenmissbrauchsskandale  der vergangenen Monate konkreter Handlungsbedarf. Aber der Versuch,  gegen kriminelle Machenschaften wie dem illegalen Handel mit  Kontodaten mit einer Abschaffung des Listenprivilegs und der  Einführung einer Opt-In-Regelung vorzugehen, setzt am falschen Hebel  an und führt dabei zu erheblichen Nebenwirkungen. Diese bekommen  zahlreiche mittelständische Unternehmen, aber auch spendensammelnde  Organisationen zu spüren. Denn sie sehen dramatische Konsequenzen auf sich zukommen, sollte der Entwurf in der derzeitigen Form in Kraft  treten und das Listenprivileg abgeschafft werden. Die Ziele einer  erhöhten Datensicherheit und Transparenz durch eine bessere  Qualifizierung der Datenschutzbeauftragten und der Einführung von  Informations- und Kennzeichnungspflichten werden im Entwurf hingegen  nur marginal behandelt. Zu begrüßen ist, dass der Bundesrat nun  wenigstens im Bereich der Markt- und Meinungsforschungsinstitute die  Notbremse gezogen hat. 
     Die Initiatoren der Berliner Datenschutzrunde (  www.Berliner-Datenschutzrunde.de ) möchten Politik und Öffentlichkeit diese grotesken Nebenwirkungen ihrer Gesetzespläne vor Augen führen  und verdeutlichen, dass der Entwurf einfach zu schnell durch alle  Instanzen gepeitscht wird. Jeder von uns ist Verbraucher und wir alle wünschen uns mehr Datensicherheit. Unternehmen und  Spendenorganisationen sind darüber hinaus grundlegend auf das  Vertrauen der Verbraucher angewiesen. Deshalb rufen gemeinnützige  Organisationen, Datenschutzbeauftragte und Mittelständler die  politischen Entscheidungsträger dazu auf, in einen gemeinsamen Dialog zu treten, um miteinander nach Alternativlösungen zu suchen -  Lösungen, die den Schutz der Bürger berücksichtigen, zugleich aber  die Kommunikation mit Kunden und Unterstützern erlauben.
     Informationen zur Initiative Berliner Datenschutzrunde: 
     Die Berliner Datenschutzrunde ist eine Initiative, die sich  deutschlandweit für einen modernen Datenschutz einsetzt, der den  Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Datensicherheit  berücksichtigt, zugleich aber die Kommunikation mit Kunden und  Unterstützern erlaubt. Gemeinsam fordern Mittelständler,  Spendenorganisationen und Datenschutzbeauftragten die politischen  Entscheidungsträger dazu auf, in einen gemeinsamen Dialog zu treten,  um miteinander nach Alternativlösungen zum aktuellen Entwurf eines  Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung der  datenschutzrechtlichen Vorschriften zu suchen. Die Initiatoren der  Berliner Datenschutzrunde sind der Berufsverband der  Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V., der Deutsche Fundraising  Verband e.V., die Hans Holzmann Verlag GmbH & Co. KG, die Robert  Klingel GmbH & Co KG, der SOS-Kinderdorf e.V., die TNS Infratest  Holding GmbH & Co. KG sowie die Verlag für die Deutsche Wirtschaft  AG. www.Berliner-Datenschutzrunde.de
  Originaltext:         Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/15982 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_15982.rss2
  Pressekontakt: Berliner Datenschutzrunde c/o Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Frau Mechthild Alves Theodor-Heuss-Straße 2-4 53177 Bonn
  Tel.: 0228/8205-7281 Fax: 0228/8205-5288 E-Mail: mal@vnr.de www.Berliner-Datenschutzrunde.de
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