Südwest Presse: Kommentar zum Thema Studiengebühren
Geschrieben am 16-02-2009 |   
 
    Ulm (ots) - Es ist das gute Recht im Rechtsstaat, sein Recht vor  Gericht zu suchen. Im Fall der Studiengebührengegner, die sich trotz  gerade wieder erteilter Abfuhr bis nach Karlsruhe durchklagen wollen, ist freilich zu fragen, ob man wirklich immer wieder mit dem Kopf  gegen die Wand rennen muss. Die Justiz ist hier nämlich ganz  offensichtlich der falsche Hebel, um ein politisch nicht gewolltes  Gesetz außer Kraft zu setzen. Das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs liegt nicht nur auf einer Linie mit jenen der Verwaltungsgerichte Freiburg und Karlsruhe. Auch die Kollegen vom Oberverwaltungsgericht Münster hatten die  Erhebung einer Campus-Maut für rechtmäßig erkannt. Verwundern kann  das nicht, denn die Gerichte können sich ja bereits auf ein  Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005  stützen. Danach haben die Länder das Recht, Studiengebühren zu  erheben, sofern diese sozialverträglich sind. Selbst die schon damals diskutierten und seit Sommer 2007 an allen baden-württembergischen  Hochschulen geltenden 500 Euro pro Semester hatten die Karlsruher  Richter ausdrücklich nicht kritisiert. Nachdem das Land auch noch die Ausnahmetatbestände ausgeweitet hat, sollten die Gegner ihre  erfolglosen juristischen Klimmzüge einstellen. Im übrigen kann in Deutschland immer noch jeder gebührenfrei  studieren. Nur gibt es keinen Anspruch, dabei zu Hause zu wohnen.
  Originaltext:         Südwest Presse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
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