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Verleger kritisieren: Geplantes Gesetz verbaut Weg zu neuen Abonnenten / Regierungsvorschlag zum Bundesdatenschutz bedroht bis zu 20 Prozent der Abonnement-Auflage

Geschrieben am 13-02-2009

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger haben heute in
Berlin die vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zur geplanten
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes scharf kritisiert. Es sei
unverständlich, dass der Bundesrat der Abschaffung des so genannten
Listenprivilegs nicht entgegen getreten sei. Angesichts der ohnehin
schwierigen wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei
der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart und drohten in der
Folge, die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden.

Bislang ermöglicht es das Listenprivileg den Verlagen, per Brief
an potenzielle neue Leser heranzutreten und so dem steten Rückgang
von Abon-nenten entgegenzuwirken. Die Verlegerverbände betonten, dass
jeglicher Datenmissbrauch von ihnen strikt abgelehnt werde. Die
jüngst aufgetretenen Datenschutzskandale seien jedoch nicht durch das
Listenprivileg verursacht worden, durch dessen Abschaffung solche
Vorfälle auch künftig nicht verhindert würden.

Vor diesem Hintergrund appellierten VDZ und BDZV an die Mitglieder
des Deutschen Bundestags, die Datenschutznovelle nicht in der
vorliegenden Form zu verabschieden, so wie es auch der
Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfohlen hatte.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Kontakt:
BDZV VDZ
Ricarda Veigel Dr. Christoph Fiedler
Telefon: 030/726298-235 Telefon: 030/726298-120
E-Mail: veigel@bdzv.de E-Mail: c.fiedler@vdz.de


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