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Vertragszwang mit Hausärzte-Gemeinschaften bewährt sich nicht - Flächendeckende Ausbreitung von Hausarzt-Wahltarifen wird behindert

Geschrieben am 09-02-2009

Berlin (ots) - "Die neue gesetzliche Verpflichtung der
Krankenkassen, bis Ende Juni 2009 mit privaten
Hausärzte-Gemeinschaften Verträge für die speziellen
Hausarzt-Programme abschließen zu müssen, erweist sich zunehmend als
Hindernis für die bundesweit flächendeckende Verfügbarkeit solcher
Wahltarife für Versicherte," dies erklärte Dr. Herbert Reichelt,
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Reichelt appellierte deshalb an die Bundesregierung, den
Vertragszwang schnell wieder aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen.
"Hausärzteverträge gedeihen nicht unter Vertragszwang. Deshalb muss
die Politik schnell die Reißleine ziehen, bevor der Schaden noch
größer wird", sagte Reichelt. Der neue gesetzliche Vertragszwang
verleite Hausärzte-Gemeinschaften zu Forderungen nach einer
Verdoppelung der Hausarzt-Honorare. Über das bereits von der Politik
verordnete Honorarplus von 2,8 Mrd. Euro für die niedergelassenen
Ärzte hinaus würden damit Phantasiepreise gefordert und gleichzeitig
Drohkulissen aufgebaut.

Bessere hausärztliche Leistungen könnten unter den neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen daher von den Kassen derzeit nicht
mehr zu akzeptablen Preisen vereinbart werden. Vielmehr werde
gedroht, Patienten außerhalb der geforderten Verträge nur noch "im
Notfall" zu behandeln oder schlicht abzuweisen.

"Die Hausärzte-Gemeinschaften werden damit vielerorts dem großen
Vertrauensvorschuss nicht gerecht, den die Politik ihnen mit dem
Vertragsmonopol gewährt hat", konstatierte Reichelt.

Die AOK hat bundesweit bereits rund drei Millionen Versicherte für
die freiwillige Einschreibung in entsprechende hausärztliche
Versorgungsprogramme gewonnen, die auch auf freiwilliger Basis
zwischen den AOKs und Hausärzte-Gemeinschaften vereinbart wurden.
Freiwillige Vertragsabschlüsse seien der richtige Weg zur besseren
hausärztlichen Versorgung, betonte Reichelt. Ziel der AOK sei mehr
Qualität und Service für ihre Versicherten, die nur dadurch vom
Nutzen solcher Wahltarife überzeugt werden könnten. Die AOK wolle
weiter durch freiwillig mit Hausärzten abgeschlossene Verträge ihren
Versicherten z.B. flexible Abendsprechstunden anbieten können sowie
kurze Wartezeiten und mehr ärztliche Zuwendung gerade für Patienten,
die sich im Dschungel des Gesundheitswesens nicht ohne qualifizierte
Hilfe zurechtfinden.

Nach der Gesetzeslage zum 01.01.2009 sind die Krankenkassen
verpflichtet, mit Gemeinschaften von Allgemeinmedizinern
Hausarztverträge abzuschließen. Weist eine Gemeinschaft 50 Prozent
der Mandate im Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung vor, kann
sie den Vertragsschluss ab dem 1. Juli 2009 durch ein
Schiedsverfahren erzwingen.

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
www.aok-presse.de


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