Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht / MdB Markus Grübel im Gespräch mit dem bpa
Geschrieben am 05-02-2009 |   
 
    Stuttgart (ots) - Nachdem die Zuständigkeit für die  ordnungsrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes im Zuge der  Föderalismusreform an die Bundesländer übergegangen ist, hat das  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  nun den Entwurf eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes vorgelegt. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war eine Abstimmung zwischen Bund  und Ländern mit dem Ergebnis, dass die zivilrechtlichen Regelungen  des Heimrechts in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes verblieben  sind.
     Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa),  der bundesweit mehr als 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt,  begrüßt das Gesetzesvorhaben, mit dem einer weiteren Zersplitterung  des Heimrechts entgegengewirkt werden soll, grundsätzlich. Die  geplanten Neuregelungen schießen aber aus Sicht des bpa über dieses  Ziel weit hinaus. So soll der Anwendungsbereich des Gesetzes von der  Wohnform "Heim" gelöst und auf grundsätzlich alle Verträge erweitert  werden, die die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung,  Vorhaltung oder Vermittlung von Betreuungsleistungen verbinden. "Der  Gesetzentwurf erfasst damit auch das Betreute Wohnen und die  Tagespflege, die im Land Baden-Württemberg nicht unter das Heimgesetz fallen. Dadurch werden bürokratische Hürden mit gravierenden  Auswirkungen auf diese Wohn- und Betreuungsformen aufgebaut." Darauf  wies der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer  Wiesner, in einem aktuellen Gespräch mit dem Bun-destagsabgeordneten  Markus Grübel (CDU) hin. "Das Betreute Wohnen darf durch gesetzliche  Neuregelungen nicht gefährdet werden, sondern benötigt verlässliche  Grundlagen", machte Rainer Wiesner deutlich. "Die Regelungen des  baden-württembergischen Heimgesetzes sind ein guter Kompromiss  zwischen den berechtigten Anliegen der Unternehmer einerseits und der Verbraucherschutzverbände andererseits und könnten daher auch für das bundeseinheitliche Vertragsrecht Vorbild sein", bestätigte Markus  Grübel.
     Grübel, der Berichterstatter für das Gesetz im Bundestag ist,  sicherte zu, diese Botschaft ins Kabinett sowie in die  parlamentarische Beratung einzubringen. Dringenden Handlungsbedarf  sieht der Bundestagsabgeordnete auch bei der geplanten und massiven  Ausweitung der Informationspflicht des Unternehmers gegenüber dem  Verbraucher. "Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht", sagte er  abschließend. "Das neue Gesetz darf nicht dazu führen, dass in den  Verträgen vorsorglich alle nur denkbaren Sachverhalte geregelt werden müssen. Unnötig lange und komplizierte Verträge, die juristische  Laien nicht mehr verstehen können, dienen nicht dem  Verbraucherschutz. Im Gegenteil: Übersichtliche und verständliche  Verträge sind auch und gerade im Interesse der Verbraucher."
  Originaltext:         bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
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