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Gehb: Neues Gesetz zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg gebracht

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - Zu der 1. Lesung des Gesetzentwurfs der
Koalitionsfraktionen des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von
schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Mit dem heute in erster Lesung behandelten GVVG hat die Koalition
erneut Verantwortungsbewusstsein und Lösungskompetenz unter Beweis
gestellt. Der wirksame Schutz der Bevölkerung vor dem internationalen
Terrorismus erfordert nach wie vor entschlossenes Handeln des Staates
auch im Bereich der Gesetzgebung.

Mit dem GVVG werden nicht verantwortbare strafrechtliche Lücken im
Bereich der Terrorismusbekämpfung geschlossen. Dabei geht es um
Vorbereitungshandlungen im terroristischen Umfeld, wie etwa die
Ausbildung in einem sogenannten Terrorcamp oder die vor allem im
Internet verbreiteten Anleitung zum Bombenbau. Auch dies sind Taten,
die für die Sicherheit des Staates und seiner Bürger hochgefährlich
sind und deswegen konsequent unter Strafe gestellt werden müssen.

Deshalb ist es auch völlig verfehlt, in diesem Zusammenhang von
Gesinnungsstrafrecht oder Feindstrafrecht zu sprechen, wie dies die
Gegner der Regelung tun. Wer den Aufenthalt in Terrorcamps oder die
Unterweisung in der Durchführung eines Terroranschlags für
sozialadäquat hält, diskutiert offensichtlich in einer anderen Welt.
Maßstab für verantwortliches Handeln können solche Auffassungen
jedenfalls nicht sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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