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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über Rechte von Bürgern gegen die Atomwirtschaft

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - Genugtuung bei den Atomkraftgegnern im Wendland.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Bürgern gegen die
Atomwirtschaft gestärkt. Die Karlsruher Richter ließen Klagen von
Anwohnern gegen die Castortransporte nach Gorleben zu. Niedersachsens
Oberverwaltungsgericht hat eine solche Klagebefugnis regelmäßig in
Abrede gestellt. Dieses werteten die Verfassungsrichter als Verstoß
gegen Grundrechte.
Karlsruhe konstatiert ein »spezifisches Gefährdungspotenzial bei der
Beförderung von Kernbrennstoffen«. Endlich können sich die
Hauptbetroffenen auch juristisch gegen die strahlenden und unsinnigen
Atommülltransporte wehren. Atomwirtschaft und Bundesregierung, die
über das Bundesamt für Strahlenschutz die Transporte genehmigt, sind
nun in der Pflicht, die Notwendigkeit der Fuhren wasserdicht zu
begründen und vor allem deren Ungefährlichkeit nach〜zuweisen.
Das dürfte seit den Meldungen über erhöhte Strahlung beim jüngsten
Castor-Transport im November einige Mühe machen.
Vom Tisch sind die Transporte mit dem Karlsruher Urteil natürlich
nicht. Eine Klage zuzulassen und ihr inhaltlich stattzugeben, sind
zweierlei Dinge. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat sich in
der Vergangenheit nicht gerade als atom- und regierungskritisch
profiliert. Lautstarker Protest auf der Straße wird also auch
weiterhin nötig sein, um die Transporte zu stören und den Unsinn der
Atommüllverschieberei durch halb Europa anzuprangern.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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