(Registrieren)

Staatliches Lohndiktat für die Pflege: Mehrheit der Einrichtungen fremdbestimmt?

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - Private Pflege darf beim Mindestlohn nicht
ausgebremst werden!

Vor wenigen Monaten sind alle Pflegeeinrichtungen gesetzlich
bereits zur Zahlung von ortsüblichen Löhnen verpflichtet worden.
Jetzt hat der Gesetzgeber, mit der Verabschiedung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, den Weg bereitet, um daneben
Mindestlöhne zu verankern. Obwohl die Notwendigkeit einer zweiten
Regelung vom bpa nicht gesehen wird und die Refinanzierung nicht
gesichert ist, ergeben sich eine Reihe von ungeklärten Punkten, allen
voran: Wie werden private Pflegeeinrichtungen an der Erarbeitung von
Mindestlöhnen beteiligt?

Dazu Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa): "Die Einführung eines Mindestlohns -
nur darum geht es, nicht um Durchschnittslöhne - geht hinter
geltendes Recht zurück und ist angesichts des gravierenden
Kräftemangels nicht erforderlich. Wenn man aber einen Mindestlohn
einführt, darf dieser nicht der Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen
übergestülpt werden, ohne dass diese beteiligt werden. 60 % aller
ambulanten Pflegedienste sowie 40 % der Heime sind in privater
Trägerschaft. Allein deshalb ist eine Ausgrenzung der privaten
Einrichtungen bei der Einführung von Mindestlöhnen in der Pflege
völlig unverständlich."

Das vom Bundestag beschlossene Arbeitnehmer-Entsendegesetz schafft
Sonderregelungen für die Pflege, die aus Sicht des bpa
verfassungsrechtlich bedenklich sind. Bisher mussten Branchen, die in
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, einen
flächendeckenden Tarifvertrag nachweisen, der mindestens für 50 % der
Beschäftigten in dieser Branche gilt. Damit sollten unzumutbare
Vereinbarungen zu Lasten Dritter verhindert werden. Nur für die
Pflege gilt künftig eine Sonderregelung: Das Bundesarbeitsministerium
kann für die Pflege einen Mindestlohn auf der Grundlage einer
Kommissionsempfehlung erlassen. Die Berücksichtigung der zahlreichen
nicht tarifgebundenen Einrichtungen, außer der kirchlichen, in dieser
Kommission ist unklar. "Hier müssen die privaten Einrichtungen
aufgrund ihrer Marktstellung zwingend beteiligt werden", so der
bpa-Präsident. "Wir fordern daher, den bpa als Vereinigung der
Arbeitgeber in der Pflegebranche in die Kommission aufzunehmen." Nur
mit Beteiligung des bpa, der auch tarifgebundene Träger
repräsentiert, sind die Kommissionsarbeit sowie die den kirchlichen
Einrichtungen eingeräumten Sonderrechte zu legitimieren. Nicht nur
die Kirchen sind Träger vieler Einrichtungen und Dienste, sondern in
besonderem Maße auch die privaten Anbieter. Kirchen und private
Anbieter stellen den Großteil der Einrichtungen. Bernd Meurer: "Hier
droht eine massive Ungleichbehandlung und Fremdbestimmung des
privaten Pflegesektors."

Der bpa wird das vom Bundestag beschlossene Gesetz, das noch der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, genau prüfen und sich bei der
weiteren Umsetzung im Sinne der privaten Pflegeeinrichtungen
einbringen. Eine gerichtliche Überprüfung wird seitens des bpa nicht
ausgeschlossen.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

183497

weitere Artikel:
  • Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über Rechte von Bürgern gegen die Atomwirtschaft Berlin (ots) - Genugtuung bei den Atomkraftgegnern im Wendland. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Bürgern gegen die Atomwirtschaft gestärkt. Die Karlsruher Richter ließen Klagen von Anwohnern gegen die Castortransporte nach Gorleben zu. Niedersachsens Oberverwaltungsgericht hat eine solche Klagebefugnis regelmäßig in Abrede gestellt. Dieses werteten die Verfassungsrichter als Verstoß gegen Grundrechte. Karlsruhe konstatiert ein »spezifisches Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von Kernbrennstoffen«. Endlich können sich mehr...

  • Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Streit um Papst Benedikt: Frankfurt/Oder (ots) - Unklar ist, wie weit die absonderlichen Ideen des konvertierten Anglikaners dem Papst bekannt waren, die durch ein jetzt publiziertes Interview für Entsetzen sorgten. Kritikwürdig ist in jedem Fall, dass die Pius-Bruderschaft - wo alter katholischer Antijudaismus schwelt - weiter die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ablehnt. In ihnen wird ein neues Verhältnis zu Juden ebenso gefordert wie Religionsfreiheit oder Ökumene. Diese Distanz haben auch die vier Wiederaufgenommenen nicht zurückgenommen, mehr...

  • Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Generalstreik in Frankreich: Frankfurt/Oder (ots) - Der Streik der französischen Bürger ist beeindruckend, weil sie als mächtige, außerparlamentarische Opposition auftreten. Sogar Gewerkschaften und Parteien haben in ihrem Protest zusammengefunden. Und der Druck der Straße zeigt bereits erste Erfolge: Super-Sarko stoppte unter anderem umstrittene Maßnahmen wie die Schulreform. Originaltext: Märkische Oderzeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2 Pressekontakt: Märkische mehr...

  • Berliner Morgenpost: Berlin braucht Sarrazins Sparpolitik - auch ohne ihn - Kommentar Berlin (ots) - Berlin und seinem rot-roten Senat steht ein herber Verlust bevor. Was mehr oder weniger informierte Kreise schon lange kolportieren, wird nun offensichtlich Realität: Finanzsenator Thilo Sarrazin strebt in den Vorstand der Bundesbank. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit wird dem Wunsch des promovierten Volkswirts nach einem honorigen Karriereausklang als Notenbanker keine Steine in den Weg legen. Trotz all der grauen Haare, die Sarrazins provozierende Aussagen zu Hartz-IV-Menüs, schlechten Berliner Schülern und mehr...

  • Westdeutsche Zeitung: Demenzkranke und ihre Angehörigen brauchen mehr Hilfe - Mut zu einer großen Reform in der Pflege = Von Wibke Busch Düsseldorf (ots) - In die Pflegepolitik ist Bewegung gekommen. Mit einer im vergangenen Sommer in Kraft getretenen ersten Reform stiegen die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige, die Berichte über die Heimprüfungen werden erstmals transparent, die stationären Einrichtungen in Zukunft bewertet. Die Grundlinie stimmt: Die Politik hat verstanden, dass mehr für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen getan werden muss. Der große Wurf blieb aber bislang aus. Mit der Neugestaltung des Pflegebegriffes könnte nun ein Durchbruch gelingen - mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht