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Ein neuer Begriff für ein neues Verständnis von Pflege!

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - bpa begrüßt Definition eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Schaffung eines einheitlichen
Begutachtungsinstruments

In Berlin hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt heute
den Bericht des Beirats zur Überprüfung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs entgegen genommen. Diesen hatte der
Beirat zuvor einstimmig beschlossen. Kernpunkte des Berichts sind
sowohl eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit als auch die
Schaffung eines bundesweit einheitlichen Begutachtungsinstruments zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

"Der bpa hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass der
besondere Bedarf insbesondere von Menschen mit demenziellen
Erkrankungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung angemessen
berücksichtigt wird. In den letzten Jahren sind hier bereits
erhebliche Verbesserungen erfolgt durch zusätzliche
Betreuungsangebote sowohl in der ambulanten als auch in der
stationären Pflege. Wir freuen wir uns, dass die besondere Situation
insbesondere der demenzkranken Menschen künftig noch besser
berücksichtigt werden soll." so der bpa-Präsident. "Ziel des neuen
Begutachtungsinstruments ist es, die selbstständige Lebensführung
eines Menschen zum Gradmesser der Pflegebedürftigkeit zu machen. Wir
begrüßen auch, dass es keine Leistungsverschiebung von der
Krankenversicherung in die Pflegeversicherung geben soll."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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