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Gehb: Transparente Regelung der Verständigung in Strafverfahren

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur
Regelung der Verständigung im Strafverfahren erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Allzu oft stand bisher der Vorwurf der "Mauschelei" bei der
Verständigung in Strafverfahren im Raum. Dies war nicht gut für das
Vertrauen in die Justiz und kann nun durch ein transparentes
Verfahren auf gesetzlicher Grundlage entkräftet werden.

Insgesamt stellt der Entwurf einen sachgerechten Ausgleich
zwischen dem Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege
und dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei
gleichzeitiger Wahrung der Rechte des Geschädigten wie des
Angeklagten dar.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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