BDI zur Neuordnung der Managergehälter - Zunächst bestehendes Recht konsequent anwenden - Zurückhaltung bei Regeln, die nicht praktikabel oder justiziabel sind
Geschrieben am 29-01-2009 |   
 
    Berlin (ots) - "Bevor neues Recht geschaffen oder bestehendes  geändert wird, sollten die existierenden Regelungen konsequent  angewendet werden." Mit diesen Worten kommentierte  BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf die von den  Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur  Neuordnung der Managergehälter. "So ist z. B. die Bindung der  Managervergütung an langfristige Ziele bereits nach geltendem Recht  möglich und wird vom BDI auch befürwortet", so Schnappauf weiter.  Auch die Haftungsregeln für Vorstände und Aufsichtsräte gehörten in  Deutschland bereits zu den strengsten der Welt.
     Der BDI mahnt insbesondere zur Zurückhaltung bei Regeln, die nicht praktikabel oder justiziabel sind. "Man kann unternehmerische  Entscheidungen nicht völlig verrechtlichen", so Schnappauf. Im  übrigen schwäche der Gesetzgeber durch neue gesetzliche Regeln den  Corporate Governance-Kodex.
  Originaltext:         BDI Bundesverband der Dt. Industrie Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6570.rss2
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