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Bernhardt/Poß: Langfristige Verhaltensweisen bei Managern stärken

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen Sitzung der vom Koalitionsausschuss am
11. Juni 2008 eingesetzten Arbeitsgruppe der Großen Koalition zur
Neuordnung von Managergehältern erklären die beiden Vorsitzenden, der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhard MdB, und der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB, am 29. Januar 2009 in Berlin
folgendes:

Wir werden dem Koalitionsausschuss für seine Sitzung am 04. März
2009 Vorschläge unterbreiten, die dem Ziel verpflichtet sind, die
Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder von
Publikumsaktiengesellschaften in Richtung einer nachhaltigen und auf
Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken.

Im Einzelnen sehen die Änderungsvorschläge vor, dass der
Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen
Vorstandsmitgliedes dafür zu sorgen hat, dass langfristige
Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt
werden (§ 87 AktG). In diesem Zusammenhang soll es in Zukunft
frühestens möglich sein, Aktienoptionen nach vier und nicht wie
bisher nach zwei Jahren einlösen zu können (§ 193 AktG). Die
Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat soll
erleichtert werden und die Haftungsbestimmungen für die
Aufsichtsratmitglieder verschärft (§ 87 Abs. 2 AktG). Die Offenlegung
der Vergütung und Versorgungsleistungen soll weiter konkretisiert
werden (§ 285 HGB). In Publikumsgesellschaften - so der Vorschlag der
Arbeitsgruppe - muss der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung
über die Vorstandsverträge treffen und nicht, wie heute üblich,
lediglich ein kleiner Ausschuss (§ 107 AktG).

Schließlich schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass, wenn der
Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss oder einen ähnlichen Ausschuss
einrichtet, ehemalige Vorstandsmitglieder der gleichen Unternehmung
drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand nicht Mitglied
dieses Ausschusses werden dürfen (§ 107 Abs. 3 AktG).

Daneben wurden von beiden Fraktionen weitere Vorschläge zur
Änderung des Aktien- und des Steuerrechts eingebracht, über die in
der Arbeitsgruppe aber keine Einigkeit erzielt werden konnte. Diese
Vorschläge betrafen Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung
von Vorstandsbezügen und -abfindungen einerseits sowie
Aufsichtsratsbezügen andererseits (§ 10 KStG), die explizite
Erwähnung der Interessen von Arbeitnehmern, Aktionären und
Allgemeinheit zur Verdeutlichung des Begriffs des "Wohls des
Unternehmens" (§ 76 AktG) sowie einen verbindlichen Selbstbehalt bei
sogenannten D&O-Versicherungen (§ 93 AktG). Ebenfalls strittig blieb
der Vorschlag, die Gesamtzahl gleichzeitig wahrnehmbarer
Aufsichtsratsmandate weiter einzuschränken sowie überhaupt eine
Verkleinerung der Aufsichtsräte vorzusehen.

Einigkeit bestand auch in der Arbeitsgruppe, dass die Transparenz
von Vergütungen im Bereich öffentlich-rechtlich dominierter
Unternehmen und des öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehens zu
Gunsten der Gebührenzahler verbessert werden sollte. Das gleiche gilt
zu Gunsten der Vereinsmitglieder für Profiabteilungen von
Sportvereinen. Dieser Komplex sollte aber aus Zeitgründen von den o.
g. Punkten, für die es bereits konkrete Gesetzesformulierungen gibt,
abgetrennt werden und zu einem späteren Zeitpunkt rechtlich geregelt
werden.

Insgesamt hat man in großer Sachlichkeit in insgesamt sechs
Sitzungen unter Beteiligung von Mitgliedern der Corporate Governance
Kommission und aus der Wissenschaft über den oben genannten Komplex
beraten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, auch wenn
erwartungsgemäß nicht in allen Punkten Einvernehmen erzielt werden
konnte.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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