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"Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" / Neues Projekt am Deutschen Institut für Menschenrechte gestartet

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) -

Sperrfrist: 29.01.2009 14:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt das auf drei
Jahre angelegte Projekt "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz
für Verbände" gestartet. Mit Schulungs- und Beratungsangeboten sollen
Verbände als Akteure eines menschenrechtlichen
Diskriminierungsschutzes aktiviert und gestärkt werden. Das Projekt
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2009
gefördert.

Beim heutigen Pressegespräch erklärte der Bundesminister für
Arbeit und Soziales, Olaf Scholz: "Die Stärkung der Rechte und
Teilhabe behinderter Menschen ist ein zentrales Anliegen unserer
Politik. Mit der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen,
dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Persönlichen Budget und
Unterstützter Beschäftigung sind in dieser Legislaturperiode wichtige
Schritte getan worden. Das Projekt des Deutschen Instituts für
Menschenrechte reiht sich hier ein, indem es die Durchsetzung und
Geltendmachung der Rechte fördert. Das ist ein notwendiger Beitrag
zum praktischen Diskriminierungsschutz und ergänzt aus der
Zivilgesellgesellschaft heraus die politischen Bemühungen."

"Diskriminierung ist in Deutschland alltägliche Realität, daher
ist der Schutz vor Diskriminierung eine zentrale menschenrechtliche
Aufgabe für Staat und Gesellschaft", erklärte Heiner Bielefeldt,
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der
Vorstellung des Projektes. Verbände könnten dazu einen wichtigen
Beitrag leisten.

Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa, sagte: "Mit dem neuen Angebot will das Institut dazu
beitragen, dass Betroffenenverbände, Wohlfahrtsverbände,
Verbraucherschutzverbände, Gewerkschaften und
Arbeitgeberorganisationen am Aufbau einer Kultur der
Nichtdiskriminierung in Deutschland mitwirken." So solle die Nutzung
des Rechtsschutzes gegen Diskriminierung gefördert werden. Das
Projekt umfasse Qualifizierungsangebote zu den verbandsspezifischen
Rechten bei Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG), dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den internationalen
menschenrechtlichen Beschwerdeverfahren ebenso wie Beratungen zu
einer innerverbandlichen Antidiskriminierungskultur. Dabei werde es
einen horizontalen Ansatz verfolgen und sich gleichermaßen mit
rassistischen Diskriminierungen sowie Diskriminierungen aufgrund des
Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion und
Weltanschauung oder einer Behinderung beschäftigen, so Follmar-Otto.

Das Diskriminierungsverbot ist ein Strukturmerkmal der
Menschenrechte als Rechte gleicher Freiheit. Es ist in den
allgemeinen Menschenrechtsdokumenten wie der Allgemeinen
Menschenrechtserklärung, dem UN-Zivilpakt, dem UN-Sozialpakt sowie
der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und wird in
spezifischen Abkommen des Diskriminierungsschutzes wie dem
UN-Antirassismusübereinkommen, der UN-Frauenrechtskonvention, der
UN-Kinderrechtskonvention sowie der kürzlich vom Deutschen Bundestag
ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention weiter ausdifferenziert.
Motor für die Verabschiedung nationaler Antidiskriminierungs- und
Gleichbehandlungsgesetze waren auch die
Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union.

Weitere Informationen zum Projekt:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=367

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: (030) 259 359 - 14, Mobil: (0160) 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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