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Streiks der Mächtigen und Ohnmacht der Bürger

Geschrieben am 29-01-2009

Krefeld (ots) - In dieser Woche streiken mehrere Gewerkschaften in
den Bereichen Luftverkehr, Bahn und öffentlicher Dienst.

Arbeitskämpfe sind rechtmäßig, obgleich die bestreikten
Unternehmen oder der bestreikte Staat bedroht und in die Knie
gezwungen werden sollen, sagt der Tarifexperte Dr. F.-W. Lehmann,
Krefeld. Dies ist das Ziel des Arbeitskampfes, der allerdings nicht
zum Ruin des Unternehmens oder der Branche führen darf.

Anders sieht es aber aus, betont Lehmann, wenn das Allgemeinwohl
oder unbeteiligte Bürger betroffen sind. Der Bundesgerichtshof - so
Lehmann - hat bereits im Jahr 1978 Arbeitskampfmaßnahmen von
Fluglotsen, die im Tower bewusst mit einem "go slow" die Flugzeuge
bei Start und Landungen abgefertigt und so einen großen
Luftverkehrstau in Deutschland und Europa verursacht haben, als
sittenwidrig bezeichnet.

Lehmann weist darauf hin, dass zwar damals die Fluglotsen als
Beamte ohnehin nicht streiken durften, aber ihr Ziel, durch den "go
slow" nicht nur den Arbeitgeber, sondern Unbeteiligte zu treffen, die
gleiche unfaire Wirkung hat. Wer an den Schalthebeln der Macht sitze,
weil er zu einer Funktionselite gehöre, und dann das Gemeinwohl zur
Durchsetzung eigennütziger Interessen störe, verstoße gegen die
Regeln eines fairen Arbeitskampfes.

Lehmann zeigt kein Verständnis dafür, dass das deutsche Parlament
ebenfalls aus eigennützigen Interessen schweigt und den Kämpfenden
keine gesetzlichen Regeln an die Hand gibt. Dies gilt auch für andere
sensible Bereiche, wie Stromversorgung, Wasser, Nahrung und
Gesundheit bis hin zur inneren Sicherheit und Ordnung. Wenn man
bedenke, dass während eines Streiks im Luft- oder Straßenverkehr
Hundert Tausende von unschuldigen Familien stunden-, tage- und
nächtelang auf den Flughäfen campieren müssen oder in Verkehrsstaus
auf den Straßen festsitzen, weil die Straßen nicht oder nur mit
schmalen Spuren von Schnee und Eis im Notdienst geräumt werden, dann
sei dies nicht nur unfair, sondern verantwortungslos, meint Lehmann.

Weitere Informationen zum Arbeits-, Tarif- und
Betriebsverfassungsrecht unter: www.arbeitsrecht.com

Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2

Pressekontakt:
dr.lehmann@arbeitsrecht.com


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