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Weg geebnet für ELENA-Verfahren

Geschrieben am 23-01-2009

Rodgau (ots) -

- Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu
- Elektronischer Entgeltnachweis entlastet Arbeitgeber, Antragsteller
und Behörden

In seiner 200. Sitzung hat der Deutsche Bundestag gestern dem
Entwurf des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen
Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) zugestimmt. Demnach
übermitteln Arbeitgeber ab Januar 2010 die Entgeltdaten ihrer
Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle, die von
der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben wird. Die separate
Registratur Fachverfahren wird von der Informationstechnischen
Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) als
gemeinsames Unternehmen der gesetzlichen Krankenkassen verwaltet. Sie
pseudonymisiert die Identität der Verfahrensteilnehmer vor der
Speicherung. Durch dieses Vorgehen können die gespeicherten
personenbezogenen Daten ohne Zustimmung durch den
Verfahrensteilnehmer weder einer Person zugeordnet noch sonst in
irgendeiner Form genutzt werden.

Das Wirtschaftsministerium hatte im Jahr 2002 die Spitzenverbände
der Krankenkassen mit einem Forschungsprojekt beauftragt. An diesem
Projekt waren unter anderem Ministerien, die Deutsche
Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, Kommunen,
Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder sowie Gewerkschaften
beteiligt. Hintergrund war, dass die Krankenkassen den elektronischen
Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern bereits
hochsicher praktizieren und hierfür innovative Technologien
eingeführt haben. Auf dieser erprobten Datenautobahn baut künftig das
ELENA-Verfahren auf.

"Für die Bundesbürger stellt das ELENA-Verfahren einen Meilenstein
in Sachen Entbürokratisierung in Verbindung mit extrem hohen
Datenschutz dar: Die leistungsgewährenden Behörden können alle
relevanten Daten zur zügigen Antragsbearbeitung abrufen - allerdings
nur nach Zustimmung durch den jeweils betroffenen Bürger. Dazu muss
dieser sein Einverständnis mittels einer Signaturkarte geben",
erklärt ITSG-Geschäftsführer Harald Flex und ergänzt: "Dieser Vorgang
ist vergleichbar mit einer Zahlung mittels ec-Karte. Nur, dass in
diesem Fall der Bezug der Leistung beantragt und bearbeitet werden
kann. Die Bearbeitung erfolgt elektronisch ohne lästige Wartezeiten
und ohne das Ausfüllen von Papierformularen."

Ein weiterer Aspekt: Der Arbeitgeber erfährt künftig nicht mehr,
wann seine Mitarbeiter oder deren Angehörige Sozialleistungen
beantragen wollen.

Nach Schätzungen des Normenkontrollrats entlastet die Einführung
des ELENA-Verfahrens die Unternehmen in der Bundesrepublik jährlich
um rund 85 Millionen Euro. Diese Summe wird durch eine erhebliche
Reduzierung von Papier-Bescheinigungen zum Erlangen Sozialleistungen
eingespart. Die Arbeitsagenturen und weitere Behörden profitieren
durch die durchgängige Verarbeitung von elektronischen Daten und
werden von Papieranträgen befreit.

Nach der Phase der Datenerhebung wird das ELENA-Verfahren ab
Januar 2012 für den Zugriff durch die leistungsgewährenden Behörden
freigeschaltet. Erst dann benötigt der Leistungsempfänger eine
Signaturkarte.

Mit dem ELENA-Verfahren wird sich Experten zufolge auch
deutschlandweit die elektronische Signatur durchsetzen. Sie ist ein
wichtiges Instrument, um beispielsweise Bankgeschäfte und
Online-Vertragsabschlüsse rechtsverbindlich durchführen zu können.
Die Signatur ist damit auch Türöffner für Innovationen im Bereich des
elektronischen Handels. "Auf der Signaturkarte selbst werden keine
Entgeltdaten gespeichert. Damit eröffnen wir für den Bürger die
Möglichkeit, dass er quasi die Karte seines Vertrauens wählen kann.
Sie muss nur einen geeigneten Schlüssel für die elektronische
Signatur tragen können. Dazu bieten sich auch die ec-Karte, der neue
elektronische Personalausweis oder die elektronische Gesundheitskarte
an", klärt Harald Flex auf.

Weitere Informationen gibt es unter https://elena.itsg.de

Originaltext: ITSG - Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74219
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74219.rss2

Pressekontakt:
Uwe Berndt
Projekt-Pressestelle der ITSG für das "ELENA-Verfahren"
c/o Mainblick - Agentur für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0 800 / 3 53 62 83 (0800/ELENAVF)

Bildmaterial und Grafiken fordern Sie bitte an!

elena@mainblick.com


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