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pafl: Umfassende Steuerreform für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht

Geschrieben am 21-01-2009

Vaduz (ots) - Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 den Vernehmlassungsbericht
betreffend Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechtes sowie
die damit notwendigen gesetzlichen Anpassungen verabschiedet. Mit der
umfassenden Modernisierung der geltenden Steuerrechtsordnung setzt
die Regierung eines ihrer zentralen Reformanliegen um. "Ziel der
Reform ist, die nationale Wettbewerbsfähigkeit und die internationale
Attraktivität des Standortes Liechtenstein für Unternehmen und
Finanzdienstleister zu erhalten und nachhaltig zu steigern", erklärte
Regierungschef und Finanzminister Otmar Hasler. Sie sieht bedeutende
Änderungen im Steuerrecht vor, jedoch keinen vollständigen
Systemwechsel und bringt auch für Familien teilweise deutliche
Entlastungen. Unter anderem durch die Abschaffung der Nachlass-,
Erbanfalls- und Schenkungssteuer sowie der Einführung eines
grosszügigeren Freibetrages. Auch wenn die Steuerreform für den
liechtensteinischen Staatshaushalt grundsätzlich aufkommensneutral
ist, können kurzfristig Steuerausfälle auftreten. Sie werden aber
durch die mittel- und langfristig gestärkte Wettbewerbsposition
Liechtensteins mehr als kompensiert.

Die Reform ist EU-konform, international kompatibel und entspricht
den neuesten Erkenntnissen und Standards der internationalen
Steuerrechtslehre. "Mit dieser Reform machen wir Liechtenstein
insbesondere als Unternehmensstandort noch attraktiver und das ist
eine wesentliche Grundlage für den nachhaltigen Wohlstand in unserem
Land im 21. Jahrhundert", sagte Regierungschef Otmar Hasler weiter.
So werden unter anderem die Besonderen Gesellschaftssteuern
abgeschafft. Gleichzeitig unterliegen steuerpflichtige juristische
Personen, die in Liechtenstein gewerblich tätig sind, nunmehr
ausschliesslich einer mit einem Einheitssatz von 12,5 Prozent
angesetzten Ertragssteuer und ergänzend der Grundstücksgewinnsteuer.
Auf die Erhebung der Kapitalsteuer wird zukünftig ebenso verzichtet
wie auf die Erhebung der Couponsteuer sowie die Besteuerung von
Dividenden. Darüber hinaus wird für konzernverbundene Unternehmen
eine moderne Gruppenbesteuerung eingeführt, mit der unter anderem
eine konzerninterne Doppelbesteuerung vermieden wird.

English Version

Comprehensive tax reform for the Liechtenstein economic location:
Government adopts consultation report

Vaduz, 21 January 2009 - In its meeting of 20 January 2009, the
Government adopted the consultation report on total revision of
Liechtenstein tax law and the legislative amendments entailed by that
revision. With the comprehensive modernization of the existing tax
code, the Government is implementing one of its key reform items.
"The goal of the reform is to preserve and improve the national
competitiveness and international attractiveness of the Liechtenstein
location for businesses and financial service providers for the long
term," as Prime Minister and Minister of Finance Otmar Hasler
explained. The reform envisages significant amendments to tax law,
but not a complete change of system, and it also provides significant
tax relief for families. Improvements include an elimination of the
estate, inheritance, and gift tax and introduction of a more generous
tax exemption. Even though the tax reform will in principle be
revenue-neutral for the Liechtenstein national budget, short-term tax
losses may arise. However, these losses will be more than compensated
by the stronger competitive position of Liechtenstein in the medium
and long term.

The reform is EU-compatible, internationally compatible, and
corresponds to the newest insights and standards of international tax
theory. According to Prime Minister Otmar Hasler, "With this reform,
we will make Liechtenstein even more attractive, especially as a
corporate location, which constitutes an essential basis for the
sustainable prosperity of our country in the 21st century." For
instance, the special company taxes will be eliminated. At the same
time, taxable legal entities operating commercially in Liechtenstein
will now be subject only to a uniform tax rate of 12.5% on earnings,
supplemented by a real estate gains tax. The capital tax will
henceforth be eliminated, as well as the coupon tax and taxation of
dividends. Modern group taxation will be introduced for companies
within a corporate group, which will prevent group-internal double
taxation.

Originaltext: Presse- + Informationsamt Liechtenstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57868
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57868.rss2

Pressekontakt:

Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit /
Government Spokesperson's Office
Tel.: +423 236 74 61
E-Mail: press@liechtenstein.li


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