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Europawahl 2009: Serviceangebot für Deutsche im Ausland

Geschrieben am 21-01-2009

Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, steht
Deutschen im Ausland, die an der Europawahl 2009 in Deutschland
teilnehmen möchten, ab sofort das hierfür erforderliche
Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur
Verfügung. Es ist erhältlich im Internetangebot des Bundeswahlleiters
im Bereich Europawahl 2009, "Service für Deutsche im Ausland", unter
www.bundeswahlleiter.de.

Darüber hinaus umfasst das Serviceangebot ausführliche
Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Wahl der
Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland am 7. Juni 2009.

Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik
Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen nach dem Europawahlgesetz bei der Europawahl 2009 per
Briefwahl teilnehmen. Hierzu müssen sie persönlich bei ihrer letzten
Heimatgemeinde bis spätestens am 17. Mai 2009 einen Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies sollte bei längeren
Postwegen möglichst frühzeitig erfolgen. Eine Übermittlung als E-Mail
ist nicht zulässig.

Der bei früheren Wahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für
Deutsche, die seit mehr als 25 Jahren außerhalb der Mitgliedstaaten
des Europarats leben, ist entfallen. Das Antragsformular steht ab
Februar/März 2009 auch als Papiervordruck bei allen Botschaften und
Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim
Bundeswahlleiter sowie bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in
Deutschland zur Verfügung. Antragsformulare können zugleich für
Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen
und Verbände können die Antragsformulare für ihre Mitarbeiter im
Ausland in der erforderlichen Stückzahl erhalten.

Nach der Eintragung werden die Wahlunterlagen für die Briefwahl
ohne weitere Anforderung - circa einen Monat vor dem Wahltag -
übersandt. Alle Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 7. Juni
2009, bis 18.00 Uhr bei der auf dem voradressierten amtlichen
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen.
Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in
Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr
Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierzu müssen sie bei der
Gemeindebehörde schriftlich - auch per Fax oder E-Mail - oder
mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragen. Eine
telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Darüber hinaus sind Deutsche mit Wohnsitz in einem der 26 anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch dort wahlberechtigt. Sie
können entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem
Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen wollen. Nähere
Informationen über die Voraussetzungen für die Wahlteilnahme im
Wohnsitzmitgliedstaat erteilen die dort zuständigen Stellen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611 75-2317,
Kontakt: www.destatis.de/kontakt

EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich und Zypern.

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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