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LVZ: Geschiedenen Frauen im Osten winkt Härtefall-Regelung bei den Rentenleistungen

Geschrieben am 21-01-2009

Leipzig (ots) - Mit einer Härtefall-Regelung soll für rund 400 000
vor 1992 Geschiedenen in den neuen Ländern eine der letzten Lücken
aus den Folgen des Einigungsprozesses geschlossen werden. Die Renten-
und Frauen-Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Irmingard
Schewe-Gerigk, sagte gegenüber der "Leipziger Volkszeitung"
(Mittwoch-Ausgabe), ihre Fraktion habe jetzt einen unbürokratischen
Antrag und verfassungsrechtlich gangbaren Weg zur
"Geschiedenen-Versorgung-Ost" beschlossen. Anders als im Westen ist
der Geschiedenen-Versorgungsausgleich im Osten nicht generell
garantiert.

"Spät, aber doch kann so den vor 1992 geschiedenen Frauen in
Ostdeutschland ein kleines Stück sozialer Gerechtigkeit erwiesen
werden, die zuvor wegen Kindererziehung ihre Berufstätigkeit
unterbrochen und damit teils große Einbußen bei ihrer Alterssicherung
in Kauf genommen haben", begründete die Politikerin den Vorstoß. Sie
zähle dabei auf den fraktionsübergreifenden Zuspruch, "insbesondere
auch bei der aus Ostdeutschland stammenden Bundeskanzlerin, die genau
wissen sollte, dass für diese Frauen eine ganz schnelle
Härtefall-Regelung kommen muss".

Nach DDR-Recht gab es nach einer Scheidung in der Regel keine
Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Nach einer gescheiterten
Ehe sollten beide Partner, so die Norm, jeweils selbst für ihren
Unterhalt aufkommen. Auch Ansprüche auf Rente sollten durch eigene
Berufsarbeit aufgebaut werden. Dieses Thema war bei der Überleitung
der gesetzlichen Rentenversicherung im Zuge des Einigungsprozesses
bis heute ausgeklammert geblieben. Nach der Wende zählte man im Osten
rund 800 000 Geschiedene, die wegen Kindererziehung teilweise aus der
Berufs- und Rentenanwartpraxis ausgestiegen waren. Inzwischen gibt es
noch 500 000 Betroffene.

Nach den Grünen-Plänen sollen rund 400 000 Geschiedene von der
neuen Härtefall-Regelung profitieren. Diese sieht zunächst die
Halbierung der eigenen Rentenansprüche vor, ermittelt in Anlehnung an
den Versorgungsausgleich. Je niedriger die eigenen Ansprüche, umso
höher der Ertrag aus der "Geschiedenen-Versorgung-Ost". Dem
Rentenkonto der Geschiedenen werde dafür für die Ehezeit zusätzlich
die Hälfte eines vom Staat zu ermittelnden und zu zahlenden
durchschnittlichen Rentenanspruchs gutgeschrieben. Ein rückwirkender
Versorgungsausgleich zu Lasten des geschiedenen Ehepartners ist
rechtlich nicht möglich.

Mehrfach, zuletzt im Oktober vergangenen Jahres in Leipzig, hatten
geschiedene Frauen bereits in der Öffentlichkeit auf die geltende
Benachteiligung bei Erziehungs- und Rentenleistungen aufmerksam
gemacht. In der Bundesrepublik war der Versorgungsausgleich 1977
eingeführt worden. Frauen, die in der DDR geschieden worden waren,
haben dagegen keinen ähnlichen Anspruch. Als Folge müssten viele
Frauen in den neuen Ländern am Rande des Existenzminimums in der
Rente leben. Bei Verwirklichung ihrer Härtefall-Regelung, so die
Grünen-Politikerin Schewe-Gerigk, könnte der Staat im Gegenzug auch
Geld einsparen, da betroffene Frauen mit Anspruch auf Grundsicherung
nicht mehr zum Sozialamt müssten.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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