Gemeinsame Erklärung von VKU, Städtetag und Städte- und Gemeindebund / Überzogene Regulierung behindert Investitionen in kommunale  Infrastruktur - Kritik an starrer Haltung der Bundesnetzagentur
Geschrieben am 20-01-2009 |   
 
    Köln (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der  Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnen  vor den wirtschaftlichen Auswirkungen einer überzogenen Regulierung  bei Strom und Gas. "Die Regulierung hat den Handlungsspielraum der  kommunalen Energieversorger für Investitionen bereits erheblich  eingeschränkt. Auch die Städte und Gemeinden müssen sich bei  sinkenden Erlösen ihrer Stadtwerke auf geringere Einnahmen  einstellen. Das ist kontraproduktiv zu den Anstrengungen der Politik, Städten und Gemeinden umfangreiche Mittel zur Verfügung zu stellen,  damit sie Investitionen in kommunale Infrastruktur vorziehen und die  Konjunktur damit stützen können", erklärten die Hauptgeschäftsführer  von VKU und den beiden kommunalen Spitzenverbänden, Hans-Joachim Reck (VKU), Dr. Stephan Articus, (Deutscher Städtetag) und Dr. Gerd  Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Sie forderten die  Bundesnetzagentur auf, ihren Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Anreizregulierung so zu nutzen, dass die Bedingungen für kommunale  Netzbetreiber nicht noch zusätzlich verschlechtert werden.
     Hintergrund dieser Initiative ist die Weigerung der  Bundesnetzagentur, auf Vorschläge der kommunalen Netzbetreiber zur  Lösung noch strittiger Fragen einzugehen. Dabei geht es vor allem um  die Benachteiligung städtischer Versorger im Effizienzvergleich sowie um eine faire Berechnung der sogenannten Mehrerlöse. Der  Bundesgerichtshof (BGH) hatte im August letzten Jahres ein Urteil  gefällt, wonach die Netzbetreiber die in der Zeitspanne zwischen  Antragstellung und Erteilung der ersten Netzgenehmigungen  eingenommenen Mehrerlöse nicht behalten dürfen. Gleichzeitig hatte  der BGH zugunsten der Netzbetreiber entschieden, dass beachtliche  Kostenpositionen von den Regulierungsbehörden anzuerkennen sind. Da  sich für ein mittleres Stadtwerk die Mehrerlöse auf einen  zweistelligen Millionenbetrag belaufen können, ist es für die  wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen von großer  Bedeutung, dass auch diese vom BGH akzeptierten Aufwendungen auch von den Regulierungsbehörden anerkannt und bei der Ermittlung der  Mehrerlöse verrechnet werden. "Die starre Haltung der  Bundesnetzagentur passt nicht in die gegenwärtige politische  Landschaft und konterkariert die Bemühungen, notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu stimulieren", betonten die  Hauptgeschäftsführer. "Wir fordern eine faire Behandlung der  kommunalen Netzbetreiber, nicht mehr und nicht weniger."
     Die deutschen Verteilnetzbetreiber haben 2007 circa. 2,1  Milliarden Euro in die Stromnetze investiert und circa 1,5 Milliarden Euro in die Gasnetze. Davon profitiert vor allem die regionale  Wirtschaft.
  Originaltext:         Verband kommunaler Unternehmen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2
  Kontakt: Verband kommunaler Unternehmen e.V., Wolfgang Prangenberg,  Leiter Presse/PR, Tel. 0221/37 70-206 Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher,  Tel.: 030/3 77 11-130 Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz-Reinhard Habbel,  Pressesprecher, Tel.: 030/7 73 07-225
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