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Europawahl 2009: Unionsbürger auch in Deutschland wahlberechtigt

Geschrieben am 20-01-2009

Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können an der
Europawahl am 7. Juni 2009 in der Bundesrepublik Deutschland auch die
hier wohnenden Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft (Unionsbürger) teilnehmen.

Seit der Europawahl 1994 kann jeder wahlberechtigte Unionsbürger
sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im
Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf von einem
Unionsbürger jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu
den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem
Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis finden alle
Unionsbürger auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich
"Service für EU-Bürger" unter www.bundeswahlleiter.de.
Ab Februar/März 2009 sind die Antragsformulare auch bei den
Wahlämtern der Gemeinden erhältlich.

Unionsbürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik
Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen
in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts
eingetragen sein.
Für Unionsbürger, die bereits bei der Europawahl 2004 auf Antrag oder
von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen
waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres
Wohnortes für die Europawahl 2009 von Amts wegen. Sie erhalten bis
zum 17. Mai 2009 ihre Wahlbenachrichtigung.
Alle anderen Unionsbürger, die in Deutschland an der Europawahl 2009
teilnehmen wollen, müssen bis zum 17. Mai 2009 einen Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch
Unionsbürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland weggezogen waren,
jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die einen Antrag auf
Streichung aus dem Wählerverzeichnis gestellt haben.
In Zweifelsfällen erteilt die Gemeindebehörde des Wohnortes weitere
Auskünfte.

Unionsbürger, die Kandidaten ihres Herkunftslandes für das
Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die
zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen
der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
Wer bei der letzten Europawahl 2004 in ein Wählerverzeichnis in
Deutschland eingetragen war, muss in diesem Fall bis zum 17. Mai 2009
einen Antrag bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts in Deutschland
stellen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Unionsbürger können sich außerdem als Wahlbewerber für die
Europawahl 2009 in der Bundesrepublik Deutschland von Parteien und
sonstigen politischen Vereinigungen aufstellen lassen.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611 75-2317,
Kontakt: www.destatis.de/kontakt

EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich und Zypern.

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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