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Pofalla: Staat kann bei Terrorcamps nicht tatenlos zuschauen

Geschrieben am 14-01-2009

Berlin (ots) - Berlin, 14. Januar 2009
003/09

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Strafbarkeit
des Besuchs von Terrorcamps erklärt CDU-Generalsekretär Ronald
Pofalla:

Eine wehrhafte Demokratie kann nicht tatenlos zuschauen. Mit dem
heutigen Kabinettsbeschluss, den Besuch von so genannten
"Terrorcamps" unter Strafe zu stellen, setzt die Bundesregierung eine
Forderung der CDU um und schließt eine Lücke im Strafrecht.

Bislang ist es nicht strafbar, sich von einer einschlägigen
Terrororganisation zum Terroristen ausbilden zu lassen, d.h. eine
paramilitärische Ausbildung unter Anleitung zur Durchführung
bewaffneter Attacken und Sprengstoffanschlägen zu absolvieren.
Strafrechtlich belangt werden kann bisher nur, wer bereits mit der
Verwirklichung eines konkreten Plans für einen Terroranschlag
begonnen hat.

Mit der Einfügung der neuen §§ 89a und b ins Strafgesetzbuch wird
nun eine solche "Ausbildung zum Terroristen" selbst als
Vorbereitungshandlung zu einer terroristischen Handlung strafbar.
Ebenso kann nun auch belangt werden, wer in entsprechender Absicht
Kontakt zu einer solchen Terrororganisation aufnimmt oder wer
Anleitungen zur Durchführung von solchen Terroranschlägen, z.B. über
das Internet, verbreitet.

Zu den Kernaufgaben des Staates gehört es, den Bürger vor
Gefährdungen von innen und außen zu schützen. Die CDU wird dafür
Sorge tragen, dass angesichts der Bedrohung durch den international
operierenden Terrorismus die Bürger unseres Landes weiter adäquat
geschützt werden.

Originaltext: CDU Deutschlands
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6518
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6518.rss2

Pressekontakt:
CDU Deutschlands
CDU-Pressestelle
Telefon: 030/22 070 141 - 144
Fax: 030/22 070 145


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