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Ungleichbehandlung durch das Jahressteuergesetz 2009

Geschrieben am 13-01-2009

Berlin (ots) - Seniorenresidenzen privater Träger werden
schlechter gestellt als Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in weiten Teilen das
Jahressteuergesetz 2009. Dieses bringt bei der Umsatzsteuer für
Altenwohnheime und Seniorenresidenzen - nicht für Pflegeheime -
privater Träger eine massive Benachteiligung im Vergleich zu
entsprechenden kommunalen Einrichtungen oder solchen in Trägerschaft
der Wohlfahrtspflege. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa) verurteilt diese Ungleichbehandlung:

"Seniorenresidenzen erbringen Leistungen der Pflege, der Betreuung
und der hauswirtschaftlichen Versorgung für Menschen, die nach dem
Sozialgesetzbuch nicht hilfebedürftig sind. Auch wenn der Gesetzgeber
diesen Menschen keinen Unterstützungsbedarf zubilligt, benötigen sie
Hilfe. Diese erhalten sie in Seniorenresidenzen und Altenwohnheimen.
Durch das Jahressteuergesetz 2009 und insbesondere durch die
Anwendung vor Ort kommt es zu einer Ungleichbehandlung, die einzig
und allein an der Trägerschaft festgemacht wird. Während
Seniorenresidenzen der Wohlfahrtspflege in der Regel von der
Umsatzsteuer befreit sind, müssen Seniorenresidenzen privater Träger
Umsatzsteuer für Leistungen entrichten, wenn diese nicht ganz oder
zum überwiegenden Teil von den Sozialleistungsträgern vergütet
werden", beklagt Bernd Meurer, Präsident des bpa.

"Zahlreiche Betreuungsleistungen werden auf der Grundlage einer
pauschalen Vereinbarung erbracht. Für diese tritt nun die
Umsatzsteuerpflicht ein. Die Ungleichbehandlung kommt vor allem
daher, dass die Finanzämter die Prüfung des Abstandsgebots außer Acht
lassen. Dann dürfte eine Steuerbefreiung nur gewährt werden, wenn
eine gemeinnützige Einrichtung ihre Leistungen deutlich billiger
anbietet. Tatsächlich sind aber die Angebote der privaten Träger oft
günstiger", so Meurer weiter.

Der bpa hatte sich im Gesetzgebungsverfahren massiv für eine
Gleichbehandlung eingesetzt. Bernd Meurer: "Wir bedauern, dass man
auf unsere Änderungsvorschläge im Gesetzgebungsverfahren nicht
eingegangen ist. Private Seniorenresidenzen und Altenwohnheime
leisten ebenso wie Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
in privater Trägerschaft einen wichtigen Beitrag, um die pflegerische
Infrastruktur sicherzustellen. Ohne die privaten Träger geht es
nicht."

Die Umsatzsteuerverpflichtung für die privaten Seniorenresidenzen
birgt für diese Unternehmen nun erhebliche wirtschaftliche
Sprengkraft.

"Wir können nicht ausschließen, dass private Seniorenresidenzen
gerichtlich überprüfen lassen, ob sich die Neuregelung mit dem
Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbaren lässt. Nicht zu letzt
europarechtlich ist dieses fragwürdig", so der Präsident des bpa.
"Wir hoffen, dass wir in dieser Frage unseren Dialog mit der Politik
fortsetzen können."

Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die zum
überwiegenden Teil pflege- und hilfebedürftige Personen versorgen,
wurden die Regelungen zur Befreiung der Umsatzsteuer zwar mit dem
Jahressteuergesetz neu gefasst, aber hierbei dürfte es für die
meisten Pflegeheime und Pflegedienste zu keinen inhaltlichen
Änderungen kommen.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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