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Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung gegen Rassismus

Geschrieben am 13-01-2009

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert
in einer heute veröffentlichten Stellungnahme den "Nationalen
Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene
Intoleranz". "Wir sehen grundlegende Schwächen in dem vorgelegten
Plan", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung
Menschenrechtspolitik Inland/Europa. Er enthalte keine angemessene
Analyse von Rassismus und rassistischer Diskriminierung in
Deutschland, zudem entwickle die Bundesregierung keine neuen, in die
Zukunft gerichteten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus. "Die
Bundesregierung sollte die Erkenntnis umsetzen, dass sich die
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
nicht in der Bekämpfung des Rechtsextremismus erschöpft, sondern auf
die Gesellschaft insgesamt beziehen und auch Formen indirekter und
strukturelle Diskriminierungen angehen muss", so Follmar-Otto. Die
wenigen geplanten Vorhaben des Aktionsplans seien allgemein und
unverbindlich und bezögen sich auf die Evaluation bereits bestehender
Programme und Institutionen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der
Bundesregierung, den Maßnahmenplan unter Einbeziehung von Ländern,
Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlern, Medien,
Wirtschaft und Sozialpartnern zu erarbeiten. "Eine politisch hoch
angesiedelte Stelle sollte diesen Prozess koordinieren und für die
Bereitstellung der nötigen Gelder sowie für eine Erfolgskontrolle
sorgen", so Follmar-Otto. Das Parlament solle die Umsetzung des Plans
durch jährliche Berichte begleiten und politisch bewerten. Als
Vorbild könnten Nationale Aktionspläne wie beispielsweise der
Nationale Integrationsplan dienen.

Die Vorlage des Aktionsplans durch die Bundesregierung geht auf
die 3. Weltkonferenz gegen Rassismus zurück, die 2001 unter Leitung
der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Durban/Südafrika
stattfand. In den Abschlussdokumenten der Konferenz verpflichteten
sich die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um direkten und indirekten
Formen von Rassismus in allen Lebensbereichen entgegenzutreten. Dazu
sollen sie in Konsultation mit Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen, Institutionen zur Bekämpfung von
Rassismus sowie der Zivilgesellschaft Nationale Aktionspläne gegen
Rassismus ausarbeiten. Die Bundesregierung hatte die Vorlage eines
Nationalen Aktionsplans seit 2002 angekündigt, diesen aber erst Ende
des Jahres 2008 vorgelegt.

Die Abschlussdokumente der Durban-Konferenz, die Erklärung und das
Aktionsprogramm, enthalten dezidierte Handlungsanleitungen für die
Staaten. Im April 2009 sollen bei einer in Genf stattfindenden
Durban-Review-Konferenz die Umsetzung der Empfehlungen von Durban
überprüft und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus
entwickelt werden. Alle Regierungen, auch die deutsche, sind
aufgefordert, über ihre Fortschritte bei der Bekämpfung von Rassismus
zu berichten.

Petra Follmar-Otto/Hendrik Cremer: "Der Nationale Aktionsplan der
Bundesrepublik Deutschland gegen Rassismus - Stellungnahme und
Empfehlungen", Deutsches Institut für Menschenrechte, 2009

Das Policy Papier als PDF:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=362

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Ingrid Scheffer
Telefon: 030 - 259 359 52
Mobil: 0176 - 231 797 00
E-Mail: scheffer@institut-fuer-menschenrechte.de


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