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Dobrindt: Praktikanten sind in Deutschland gut vor Ausbeutung geschützt

Geschrieben am 12-01-2009

Berlin (ots) - Zum Urteil des Kieler Arbeitsgerichts, das einem
als Praktikanten ausgebeuteten jungen Mann rund 10.000 Euro
Arbeitslohn zugesprochen hatte, erklärt der bildungs- und
forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Alexander Dobrindt MdB:

Praktikanten sind in Deutschland rechtlich gut vor Ausbeutung
geschützt. Dies belegt das aktuelle Urteil des Kieler
Arbeitsgerichts. Einem in einem Altenheim offiziell als Praktikanten
beschäftigten und entlohnten Mann wurden über 10.000 Euro als
Arbeitslohn nachträglich zugesprochen. Erst im September 2008 hatte
das Landesarbeitsgericht Stuttgart einer ehemaligen Praktikantin über
7.000 Euro Arbeitslohn nachträglich gewährt. Die von der SPD immer
wieder geforderten Rechtsänderungen zum Schutz von Praktikanten
werden durch diese Urteile als reine Propaganda entlarvt. Die
bestehende Rechtslage sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen
Praktikanten und Betrieben. Daran wollen wir festhalten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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