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Deutsche Umwelthilfe: Gesetz zur Netzintegration von Strom aus Erneuerbaren Energien verfehlt sein Ziel

Geschrieben am 09-01-2009

Berlin (ots) - Umweltorganisation fordert Gleichstellung von
Hochspannungs-Erdkabeln und Freileitungen im Genehmigungsverfahren -
Geplantes Gesetz zum Ausbau des Stromnetzes (EnLAG) muss auch
Erdkabel im Planfeststellungsverfahren berücksichtigen - Behörden
sollen technische Optionen abwägen können - DUH-Bundesgeschäftsführer
Rainer Baake: "Wer den Ausbau der Erneuerbaren Energien will, muss
mögliche Stolpersteine beiseite räumen"

09. Januar 2009: Das derzeit im Bundestag beratene Gesetz zum
Ausbau des deutschen Stromnetzes droht sein erklärtes Ziel zu
verfehlen. Die Integration von mindestens 30 Prozent Strom aus Wind
und Sonne bis 2020 könne nicht erreicht werden, solange neben den
Höchstspannungsleitungen (380 kV-Ebene) nicht parallel auch die
wachsende Überlastung der Hochspannungs-Verteilnetze (110 kV-Ebene)
angemessen angegangen werde. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e.
V. (DUH) hingewiesen und die Mitglieder des federführenden
Wirtschaftsausschusses des Bundestages in einem Schreiben
aufgefordert, kurzfristig für Abhilfe zu sorgen.

Grund für den Alarmruf der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation ist die bisher nicht ausreichende
Berücksichtigung des für das Integrationsziel unverzichtbaren Ausbaus
auch der Verteilnetze auf der 110kV-Hochspannungsebene in dem
Gesetzentwurf der Großen Koalition. In dieses Teilnetz wird der Strom
aus Erneuerbaren Energien zunächst dezentral eingespeist. Das Problem
kann nach Überzeugung der DUH durch eine einfache Änderung des
derzeit verhandelten Entwurfs für ein "Gesetz zur Beschleunigung des
Ausbaus der Höchstspannungsnetze" (EnLAG) erheblich entschärft
werden. Dazu sei es lediglich notwendig, in der Planfeststellung -
die bisher lediglich Freileitungen vorsieht, auch die Möglichkeit der
Verlegung von Erdkabeln zu berücksichtigen. Es gebe keinen sachlichen
Grund, auf die Option Erdkabel zu verzichten, sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Erst die Gleichstellung bei
den Zulassungsverfahren von Freileitungen und Erdkabeln ermöglicht
den zuständigen Genehmigungsbehörden im Zulassungsverfahren für eine
neue Stromtrasse, die unterschiedlichen technischen Optionen
überhaupt gegeneinander abzuwägen."

Die DUH ist überzeugt, dass im Einzelfall aus einem solchen
Abwägungsprozess schnellere und umweltschonendere Lösungen beim
Netzumbau resultieren würden, die dann von allen Beteiligten
akzeptiert werden könnten. Am Ende stünden weniger Klagen und eine
Beschleunigung der dringlich notwendigen Anpassung des Stromnetzes an
die neuen Gegebenheiten. Weiterer Vorteil: Die Bundesnetzagentur
müsste bei der Beurteilung des notwendigen Aufwandes für die
Stromtrasse die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zugrunde
legen. Mögliche höhere Investitionskosten, die von den Netzbetreibern
häufig als Argument gegen Erdkabel verwendet werden, würden so
berücksichtigt. "Wer den Ausbau der Erneuerbaren Energien wirklich
will, muss mögliche Stolpersteine beiseite räumen. Andernfalls setzt
er sich dem Verdacht aus, den Umbau unseres Energiesystems auf kaltem
Weg zu hintertreiben", erklärte Baake.

Der neue Leiter Erneuerbare Energien der DUH, Dr. Peter Ahmels,
erinnerte daran, dass aufgrund von Netzengpässen auf der 110kV-Ebene
schon zwischen 2004 und 2006 allein in Schleswig-Holstein 74
Gigawattstunden (GWh) Windstrom verlorengegangen seien. "Die
unnötigerweise nicht genutzten Windenergiekapazitäten werden ohne
einen erheblich beschleunigten Netzausbau auf der 110kV-Ebene mit
fortschreitender Kapazitätserweiterung Jahr für Jahr steigen und
letztlich das Ausbauziel der Regierung von mindestens 30 Prozent in
Frage stellen", sagte Ahmels. Die für das Bundesumweltministerium
(BMU) erarbeitete so genannte "Leitstudie 2008" geht von einem
Stromwachstum von 70 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2007 auf 140 TWh
aus erneuerbaren Quellen bis 2020 aus. Auf der anderen Seite sind
Erdkabel auf der 110 kV-Ebene bereits heute Stand der Technik. Eine
vom BMU beauftragte Studie der RWTH Aachen aus dem Jahr 2007 habe
nachgewiesen, dass Erdkabel bei hoher Auslastung auf der 110kV-Ebene
im Gesamtkostenvergleich sogar günstigere Ergebnisse erzielen können
als Freileitungen, weil neben den Errichtungskosten auch die im Fall
von Erdkabeln geringeren Verluste zu Buche schlagen.

"Abgeordnete, die wirklich am weiteren zügigen Ausbau Klima
schonender Stromkapazitäten interessiert sind, müssen sich für eine
Änderung der Vorlage einsetzen", sagte Ahmels. Für die Änderung,
dass in Planfeststellungsverfahren Freileitungen und Erdkabel
gleichrangig behandelt werden, müsste der Paragraf 43 des
Energiewirtschaftsgesetzes (Artikel 2 des EnLAG-Entwurfs)
entsprechend umformuliert werden. Erst die Gleichstellung der
Zulassungsverfahren von Freileitungen und Erdkabeln ermöglicht der
jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde eine einheitliche
Entscheidung über eine notwendige Trasse.

Das Netzausbaugesetz soll nach derzeitiger Planung Mitte März im
Bundestag und Anfang April im Bundesrat verabschiedet werden.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 0302400867-0, Fax:
0302400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Peter Ahmels, Leiter Erneuerbare Energien, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil:0151 162 25 863 Tel. 030 2400867-91, E-Mail:
ahmels@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-21, Fax:
0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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