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Was will die Bundesregierung in der Finanz- und Versicherungsvermittlung? Muss Karlsruhe tätig werden?

Geschrieben am 09-01-2009

Frechen (ots) -

Honorarberatung wird von der Bundesregierung gefordert - im neuen
"Mittelstandsentlastungsgesetz" aber nicht erlaubt

Im geplanten 3. Mittelstandsentlastungsgesetz soll zwar die
Honorarberatung für Versicherungsmakler erweitert werden (auf
"Beschäftige" von "Unternehmen") aber eine Beratung gegen Entgelt von
Verbrauchern soll Versicherungsmaklern - anders als bei Firmen -
weiterhin nicht erlaubt sein. Eine schriftliche Anfrage der
Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion, die im Wirtschaftsausschuss
Mitglied sind, hat diese Auffassung der Bundesregierung nochmals
bestätigt.

Im Handelsblatt vom 08.01.2009 wird nun Frau
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner mit der Aussage zitiert,
"wenn ich mein Geld für meine Zukunft anlege, ist mir eine offene
Gebühr lieber als eine versteckte Provision". Es stellt sich nun die
Frage, was die Bundesregierung will - das Verbot der Beratung von
Verbrauchern gegen Entgelt aufrecht erhalten - also selbst bei
Verbrauchern, die promovierte Juristen sind - und weiterhin über die
Qualität in der Branche meckern "Da liegt einiges im Argen" (Frau
Bundesministerin Aigner, Handelsblatt vom 08.01.2009) oder den Mut
haben, auch die Beratung gegen Entgelt durch Versicherungsmakler zum
Beispiel der "nur Hausfrau" mit "berufstätigem Vorstand als Ehemann"
zu erlauben.

Sofern das geplante 3. Mittelstandsentlastungsgesetz so bleiben
sollte wie vom Bundeskabinett beschlossen, so wird sich ohnehin das
Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz beschäftigen müssen. Eine
Ehefrau, die als Angestellte (also "Beschäftigte") im Bauernhof des
Ehemannes mitarbeitet, kann zukünftig von einem Versicherungsmakler
gegen Entgelt beraten werden, wenn der Makler auch die Firma - also
den Mann - berät; die "nur mitarbeitende Ehefrau", die als
CSU-Mitglied sicher ist, dass ihre Ehe mit "Bauer Horst" hält, darf
allerdings nicht gegen Entgelt von einem Versicherungsmakler beraten
werden; ein mit dem Grundgesetz wohl nicht vereinbarer "Zustand".

Originaltext: Stefan Jauernig Versicherungsmakler
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74066
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74066.rss2

Pressekontakt:
Stefan Jauernig
Inhaber der Firma Stefan Jauernig Versicherungsmakler e.K.
Dr.-Tusch-Str. 38
50226 Frechen
Tel.: 02234-92 37 00
Fax: 02234-92 37 01
jauernig@j-makler.de
www.j-makler.de


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