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Krankenkassen-Beitrag kann bis zu 1 Prozentpunkt sinken / Studie: Bis zu 9,8 Mrd. Euro Effizienzreserven im Gesundheitswesen

Geschrieben am 08-01-2009

Berlin (ots) - Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über
Effizienzreserven in Höhe von 5,6 bis 9,8 Milliarden Euro. Das ergibt
eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für
Wirtschaftsforschung (RWI) und des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomie
der Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft. Die Beitragssteigerung auf einheitlich 15,5 Prozent
per Anfang 2009 ist demnach unnötig. "Der einheitliche Beitragsatz
könnte um 0,6 bis 1 Prozentpunkte niedriger liegen, ohne dass es zu
Qualitätseinbußen im Gesundheitswesen kommt", sagt Studienautor Prof.
Dr. Stefan Felder von der Universität Duisburg-Essen.

Die brachliegenden Effizienzreserven sind Folge des mangelnden
Wettbewerbs im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern. Dies
äußert sich u.a. in überhöhten Preisen und zu hohen Fallzahlen bei
Leistungen der Krankenhäuser und Arztpraxen, Überkapazitäten bei
Krankenhäusern und überzogenen Handelsmargen bei Arzneimitteln.
Untersucht wurden die stationäre und ambulante Versorgung sowie der
Arzneimittelbereich. Die drei Sektoren machen zusammen 72 Prozent der
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Die Studie vergleicht die zum Teil erheblich unterschiedlichen
Preise und Mengen medizinischer Leistungen in den 16 Bundesländern.
Das Einsparvolumen errechnet sich, wenn jeweils das Preis- und
Mengenniveau der teuren Bundesländer auf das Niveau der günstigeren
gesenkt wird. Im konservativen Szenario A nehmen die Autoren als
Referenzmarke für Einsparungen das durchschnittliche Preis- bzw.
Mengenniveau aller Bundesländer. Dabei errechnen sie ein
Einsparvolumen von 5,6 Mrd. Euro. Im optimistischen Szenario B dient
jenes Bundesland als Referenzmarke, dessen Preis- bzw. Mengenniveau
in der Mitte zwischen dem günstigsten und dem Durchschnitt aller
Bundesländer liegt. Dabei errechnet sich ein Einsparvolumen von 9,8
Mrd. Euro.

Die Kosten für Leistungen in den Krankenhäusern unterscheiden sich
von Bundesland zu Bundesland sehr stark. So wird von den Kassen z.B.
die Behandlung einer akuten Blinddarm-Entzündung in einem Krankenhaus
in Rheinland-Pfalz um 10 Prozent höher erstattet als in
Schleswig-Holstein. Andererseits gibt es Bundesländer, in denen die
Bürger auffällig häufig ein Krankenhaus aufsuchen - beispielsweise im
Saarland um 13 Prozent häufiger als im Bundesdurchschnitt.
Krankheitsrisiken wie Alter und Geschlecht, die in den Bundesländern
unterschiedlich stark verteilt sind, sind für diese Unterschiede
nicht ursächlich. Sie wurden beim Vergleich der Effizienzreserven
herausgerechnet.

Auch im ambulanten Bereich gibt es erhebliche Unterschiede
zwischen den Bundesländern. So wird die Leistung von Ärzten in
Hamburg um 42 Prozent höher vergütet als in Niedersachsen. Durch eine
Reduktion des Punktwertes in der Ärztevergütung könnte das Bundesland
Hamburg die Ausgaben pro GKV-Versicherten von heute 362 Euro im
konservativen Szenario um 56 Euro, im optimistischen Szenario sogar
um 76 Euro senken. Zusätzlich existieren große Unterschiede in der
Anzahl der Arztbesuche und der verschriebenen Leistungen. Bayern
könnte 14% einsparen, wenn es den Umfang vertragsärztlicher
Leistungen auf den Bundesdurchschnitt reduzieren würde.

Ein weiteres Einsparpotential besteht bei den
Arzneimittelausgaben. Dies trifft besonders auf die neuen
Bundesländer zu, wo die Ausgaben pro Kopf bis zu 60 Euro über den
Bundesdurchschnitt von 403 Euro liegen.

"Mit mehr Wettbewerbselementen, insbesondere einem
Preiswettbewerb, und einem besseren Kostenmanagement könnten die
Kassen in den drei Hauptbereichen der medizinischen Versorgung bis zu
9,8 Mrd. Euro sparen", sagt Studienautor Dr. Boris Augurzky vom RWI
Essen.

INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer will mit der Studie eine breite
Debatte über Ausgabeneffizienz bei den Krankenkassen anstoßen: "Die
Krankenkassen müssen endlich diese Einsparpotentiale nutzen", fordert
Höfer, "dann können sie entweder die Beiträge senken oder ihren
Versicherten eine Rückerstattung auszahlen". Das Gutachten errechnet
für das Szenario A eine Rückerstattung in Höhe von 109 Euro und für
das Szenario B in Höhe von 192 Euro pro Kopf und Jahr.

Originaltext: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39474
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39474.rss2

Pressekontakt:

Kontakt INSM:

Marco Mendorf, mendorf@insm.de, Tel: (0221) 4981-433

Rückfragen beantworten auch die Autoren der Studie:

Prof. Dr. Stefan Felder, Universität Duisburg-Essen,
stefan.felder@uni-due.de, Tel.: (0201) 183 3682

Dr. Boris Augurzky, Kompetenzbereichsleiter Gesundheit RWI,
augurzky@rwi-essen.de, Tel.: (0201) 8149 203

Die gesamte Studie und die Präsentation zur Pressekonferenz erhalten
Sie im Internet unter www.insm.de oder unter Telefon (0221) 4981-433.


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