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Deutsche Umwelthilfe fordert Sofortmaßnahmen gegen hohe Feinstaubbelastung in Leipzig

Geschrieben am 22-12-2008

Berlin (ots) - Mit wirksamem Aktionsplan und konkreten Maßnahmen
wie Lkw-Durchfahrtsverboten oder einer Umweltzone soll Leipzig die
seit Jahren andauernden Grenzwertüberschreitungen stoppen - DUH setzt
Frist bis Mitte März 2009 und droht mit neuer Musterklage -
Musterfall ist die Straße vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

22. Dezember 2008: Im Namen eines betroffenen Anwohners fordert
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von der Stadt Leipzig die sofortige
Aufstellung eines wirksamen Aktionsplans im Bereich Harkortstraße. An
dieser Straße befindet sich auch das Bundesverwaltungsgericht, das
2007 in einem von der DUH erstrittenen Grundsatzurteil das "Recht auf
saubere Luft" festschrieb. Ziel der DUH-Initiative ist es, die dort
regelmäßig überschrittenen Grenzwerte für gesundheitsgefährdenden
Feinstaub (PM10) durch kurzfristige straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen einzudämmen. Die DUH will - notfalls mit einem neuen
Musterverfahren - erreichen, dass Kommunen das 2007 vor dem
Bundesverwaltungsgericht und 2008 vor dem Europäischen Gerichtshof
erstrittene Recht der Bürger auf saubere Luft endlich konsequent
umsetzen. Die Stadt Leipzig hat sich bisher geweigert, zielführende
Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner der Harkortstraße von
gefährlichem Feinstaub umzusetzen.

"Wir werden nicht zulassen, dass sich Kommunen in Deutschland
weiter durch Untätigkeit über höchstrichterliche Entscheidungen
hinwegsetzen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zu der
heute von DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger bei der Stadt Leipzig
beantragten Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen und eines
wirksamen immissionsschutzrechtlichen Aktionsplans. Das von der
Deutschen Umwelthilfe über Jahre erstrittene Recht auf saubere Luft
bedeute, dass die Behörden ihre Bürger soweit irgend möglich vor
gefährlichem Feinstaub schützen müssen. In Leipzig und einer Reihe
anderer Ballungszentren geschehe dies nicht oder allenfalls
halbherzig.

Klinger warf der Stadt Leipzig "jahrelange Untätigkeit" vor,
weshalb der rechtswidrige Zustand regelmäßiger
Grenzwertüberschreitungen an der Harkortstraße andauere. Nach dem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008 sei es nun
rechtlich zwingend, dass ein "kurzfristig vorzulegender Aktionsplan
und die darin enthaltenen Maßnahmen so beschaffen sind, dass
unverzüglich in der Harkortstraße zu einem Stand unterhalb der
Grenzwerte zurückgekehrt wird." Der Aktionsplan soll bis Mitte März
2009 vorliegen. Andernfalls sei die DUH gezwungen erneut den
Rechtsweg zu beschreiten und die Stadt Leipzig Namens des betroffenen
Anwohners zu verklagen, erläuterte Resch.

Welche Maßnahmen die Stadt Leipzig ergreift, um die
Feinstaub-Grenzwerte in Zukunft einzuhalten, stehe in ihrem Ermessen,
heißt es in dem am heutigen Tag verschickten Antragsschreiben an das
zuständige Verkehrs- und Tiefbauamt. In Betracht kommen eine strenge
Umweltzone, Lkw-Durchfahrtsverbote oder auch andere Maßnahmen
innerhalb oder außerhalb des Verkehrsbereichs. Klinger: "Das Ergebnis
muss aber feststehen: Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub."

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer (DUH), Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
2400867-19; E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15,10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, Mobil: 0171
2435458 E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse (DUH), Hackescher
Markt 4,10178 Berlin, Tel.: 030/2400867-0, Fax: 030/2400867-19,
Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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