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CSU-Landesgruppe / Dr. Nüßlein: Neues Vergaberecht ist transparent, mittel-standsfreundlich und bürokratiearm

Geschrieben am 19-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Modernisierung des Vergaberechts erklärt der wirtschaftspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg
Nüßlein:

Das komplexe und unübersichtliche deutsche Vergaberecht wird
einfacher und moderner. Wir haben Bürokratie abgebaut,
Verfahrensabläufe gestrafft und vor allem den Mittelstand gestärkt.

Für kleine und mittlere Unternehmen wird es leichter möglich sein,
sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, müssen öffentliche Aufträge
künftig grundsätzlich in Teil- und Fachlosen vergeben werden. Diese
Regelung wird nun auch bei der Ausgestaltung von Projekten in
öffentlich-privater Partnerschaft angewendet, wodurch das
Vergaberecht mitelstandsfreundlicher wird. Von der Teillosvergabe
kann abgewichen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe
dies erfordern.

Für Städte und Kommunen ist die Bestimmung von besonderer
Bedeutung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die
gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen
Aufträge sind. Somit unterliegen sie nicht dem Ver-gaberecht und eine
Ausschreibung ist entbehrlich. Mit dieser Klarstellung haben wir
Irritationen für kommunale Investitionen beseitigt, die durch die
Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entstanden sind.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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