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Hendrik Thalheim: MDR zu Gegendarstellung und Unterlassung verpflichtet

Geschrieben am 18-12-2008

Berlin (ots) - "Es war zu erwarten, dass sich die Versuche im
Immunitätsausschuss, eine neue Untersuchung gegen Gregor Gysi vom
Zaune zu brechen, als reines Wahlkampfgetöse erweisen", kommentiert
der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim, die heutige
Entscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung. "Die Behauptung der parteipolitisch geprägten
gegnerischen Ausschussmehrheit, dass es bei der Feststellung einer
inoffiziellen Tätigkeit von Gregor Gysi für das MfS bleibe, wird auch
durch ständige Wiederholung nicht richtig." Thalheim weiter:

"Die Ausschussmehrheit lässt bei ihrem erneuten ungesetzlichen
Vorurteil vollkommen außer Acht, dass ihre Bewertung vor keinem
Gericht Bestand hatte. Erst heute hat das Oberlandesgericht Dresden
den Mitteldeutschen Rundfunk zu drei Gegendarstellungen in der
nächsten 'Fakt'-Sendung verurteilt, nachdem der MDR zuvor in drei
Fällen bereits vom Landgericht Hamburg zur Unterlassung von
Behauptungen verpflichtet worden ist, die den Eindruck erwecken,
Gregor Gysi habe im Fall Havemann wissentlich und willentlich mit der
Staatssicherheit der ehemaligen DDR zusammengewirkt.

Die Urteile der unabhängigen Gerichtsbarkeit machen immer wieder
deutlich, dass alle parteipolitischen Versuche, Gregor Gysi eine
Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit der DDR anzudichten, zum
Scheitern verurteilt sind."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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