(Registrieren)

Gesetzliche Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr - Meldeverfahren, Insolvenzgeldumlage, Altlastausgleich und Versicherung im Ehrenamt von Reform der Unfallversicherung betroffen

Geschrieben am 17-12-2008

Berlin (ots) - Das Jahr 2009 bringt eine Reihe von Veränderungen
in der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum Jahreswechsel hin. So
müssen Arbeitgeber ab kommendem Jahr für jeden einzelnen Angestellten
Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine
Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Beiträge für das
Insolvenzgeld sind ab kommendem Jahr an die Einzugstellen der
Krankenkassen zu zahlen. In der gewerblichen Wirtschaft werden zudem
die Altlasten der Berufsgenossenschaften neu verteilt. Je nach
Branche müssen sich Arbeitgeber auf eine Ent- oder Belastung
einstellen. Parteien können ihre ehrenamtlich tätigen Vorstände gegen
Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten im Ehrenamt
versichern. Hintergrund der Veränderungen ist das Gesetz zur
Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG), das der
Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet hat.

Das UVMG enthält unter anderem folgende Regelungen:

Meldeverfahren

Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder
Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der
geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf
die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnet aus diesem
so genannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das
zurückliegende Jahr. Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur
gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der
Krankenkassen melden. Dazu müssen sie das so genannte
Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem sie
schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte
Unternehmen ist zukünftig also auch in der gesetzlichen
Unfallversicherung eine Einzelmeldung pro Beschäftigten notwendig.
Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst Lohnbuchhaltungssoftware
erwerben, die den entsprechenden Datenbaustein bereits enthält. Für
eine Übergangszeit kommen zudem beide Verfahren zum Einsatz. Der
Lohnnachweis entfällt erst ab 2012. Hintergrund dieser Änderung ist
der Übergang der Betriebsprüfung von der Unfall- auf die
Rentenversicherung. "Die gesetzliche Unfallversicherung hat diese
Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt", sagt Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung. "Wir befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie
zunimmt."

Insolvenzgeld

Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den
Beitrag zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die
das Insolvenzgeld ausbezahlt. Ab Januar 2009 muss der Arbeitgeber den
Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der
gesetzlichen Krankenkassen überweisen.

Verteilung der Altlasten

Beginnend mit der Umlage für 2008 wird der bisherige
Altlastausgleich der gewerblichen Berufsgenossenschaften schrittweise
auf die neue Lastenverteilung umgestellt. Danach trägt zunächst jede
Berufsgenossenschaft Belastungen in einer Höhe, die dem aktuellen
Unfall- und Erkrankungsgeschehen in den von ihr versicherten
Unternehmen entsprechen. Belastungen, die darüber hinausgehen, werden
von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen.
Ziel dieser Neuregelung ist also nicht, Branchen mit hohen Risiken
pauschal zu entlasten, sondern gezielt solche Belastungsunterschiede
auszugleichen, die durch den Strukturwandel bedingt sind. Unternehmen
des produzierenden Gewerbes können aufgrund dieser Umstellung
mittelfristig mit einer Entlastung rechnen, während
Dienstleistungsunternehmen sich auf leicht steigende Beiträge
einstellen müssen. Die Zusatzbelastung wird jedoch nach Einschätzung
von Experten nur in seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent der
Lohnsumme erreichen. Durch eine Freibetragsregelung werden kleine und
mittlere Unternehmen bei der Verteilung der Solidarlast begünstigt.
Gemeinnützige Unternehmen sind von der Lastenverteilung ausgenommen.

Unfallversicherung im Ehrenamt

Seit 2005 haben Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen
Funktionäre freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen
Unfälle zu versichern. Diese Möglichkeit steht nun auch den
politischen Parteien offen. Zuständiger Versicherungsträger ist die
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ( www.vbg.de ) in Hamburg.

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

177179

weitere Artikel:
  • Paritätischer fordert "Girokonto für jedermann" Berlin (ots) - Als beschämend für die Kreditwirtschaft bezeichnet der Paritätische den Umstand, dass Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen oder Schulden nach wie vor in dramatischem Ausmaß bestehende Kontoverbindungen gekündigt und Guthabenkonten verweigert werden. Der Verband fordert Bundesverbraucherschutzministerin Aigner und Bundesfinanzminister Steinbrück in einem Brief auf, den seit 1995 formulierten Grundanspruch eines "Girokontos für jedermann" nunmehr durch entsprechende gesetzliche Regelungen durchzusetzen. "Ein mehr...

  • CDU/CSU - Einladung zum Bildtermin Berlin (ots) - Liebe Kolleginnen und Kollegen, 800 Millionen Euro mehr für den Kampf gegen Armut - mit dem aufgestockten Etat für Entwicklungszusammenar-beit haben die Koalitionsfraktionen bei der Verabschiedung des Bundeshaushaltes ein Zeichen gesetzt. Die Entwicklungsorganisation ONE wird deshalb dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder MdB und dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck MdB eine Dankeskarte überreichen. Stellvert-retend für die zahlreichen Unterzeichner wird die Schau-spielerin mehr...

  • Lebenshilfe appelliert an den Bundestag, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu verbessern Marburg (ots) - Unmittelbar vor der ersten Beratung über Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz am morgigen Donnerstag hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung an alle Bundestagsabgeordneten gewandt. In einem vom Bundesvorsitzenden Robert Antretter und seiner Stellvertreterin Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust unterschriebenen Brief appelliert die Lebenshilfe an die Parlamentarier, den Zugang zur psychosozialen Beratung für Schwangere zu erleichtern. Denn der unsägliche Abtreibungsautomatismus mehr...

  • Unrealistische Heilsversprechen über Gentech-Wunderpflanzen. BUND-Studie belegt: Hauptinteresse an Gentechnik kommt aus agrochemischer Industrie Berlin (ots) - Die Ankündigungen der Gentechnik-Konzerne Monsanto, BASF, Syngenta, Bayer, Dow und DuPont-Pioneer, schon bald könne mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen der Welthunger bekämpft, die Energieversorgung gesichert oder dem Klimawandel begegnet werden, halten nach Analysen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einer Überprüfung nicht Stand. Eine von der Publizistin Ute Sprenger für den BUND erstellte Studie mit dem Titel "Die Heilsversprechen der Gentechnikindustrie - ein Realitäts-Check" erbrachte das mehr...

  • Meldepflicht bei Aufstallungsgebot: KAT schließt Gesetzeslücken Bonn (ots) - KAT-Mitgliedsbetriebe mit Freiland- und Biohaltung müssen zukünftig regionale Aufstallungsgebote an KAT melden. Werden die Eier nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist von zwölf Wochen weiterhin als Freilandeier vermarktet, wird KAT kontrollieren, ob die Hennen wieder im Freien gehalten werden. Das Beispiel der Firma Landkost-Ei hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen willkürlich interpretiert werden können. Besteht ein regionales Aufstallungsgebot, dürfen Eier bis zu zwölf Wochen weiterhin als Eier aus Freilandhaltung mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht