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Generalanwalt Yves Bot erneut auf Seiten der Patientensicherheit

Geschrieben am 16-12-2008

Berlin (ots) - In seinem Schlussantrag im EuGH-Verfahren zum
Fremdbesitzverbot verteidigt der Generalanwalt das bestehende
Fremdbesitzverbot in Deutschland und Italien

Bereits in der ersten wichtigen Apotheken-Entscheidung des EuGH in
diesem Jahr, die sich mit der regionalen Gebundenheit der
Krankenhausversorgung mit Arzneimitteln befasste, war im
Schlussantrag wie dann auch im Urteil vom 11. September zu erkennen,
dass sich sowohl Yves Bot als auch die Kammer auf einen der
Patientensicherheit verpflichteten Standpunkt stellten. Die
Entscheidung darüber, wie und in welchem Maße die Sicherheit der
Arzneimittelversorgung zu gewährleisten ist, liegt danach in der
Entscheidungskompetenz des jeweiligen Nationalstaates.

"In seinem Schlussantrag vom 16.12.08 zum Fremdbesitzverbot lässt
Herr Bot denselben Grundsatz erkennen." meint Holger Hennig,
Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA)
e.V. . "Für uns als Krankenhausapotheker, die wir eine besondere
Verantwortung für die Sicherheit der Arzneimitteltherapie in der
Klinik tragen, ist die Vorstellung einer ketten-gesteuerten Pharmazie
ausgesprochen bedenklich. Insofern begrüßen wir sehr, dass auch in
diesem Verfahren offensichtlich die Vernunft die Oberhand behalten
wird."

"Die Sicherheit der Patienten hat klaren Vorrang vor der
unbeschränkten Liberalisierung des Gesundheitsmarkts," sagt
ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne. "Dies wäre, wenn denn die Kammer
dem Antrag von Yves Bot folgen sollte, ein wichtiges Signal für alle
Beteiligten. Arzneimittel sind besondere Güter, die sich den üblichen
Marktmechanismen nicht ohne weiteres unterwerfen lassen. Wir haben
nun deutlich mehr Grund zu der Hoffnung, dass die Entscheidung aus
Luxemburg, die ja wohl im Frühjahr 2009 zu erwarten ist, diesen
Grundsatz bestätigen wird."

Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.700 deutschen
Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die
größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller
Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden
Sie unter http://www.adka.de

Originaltext: Bundesverband Dt. Krankenhausapotheker
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54292
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54292.rss2

Ansprechpartner:
Präsident Holger Hennig, praesident@adka.de
Geschäftsführer Klaus Tönne, gf@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax - 8753.


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