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Unser Einsatz führte zu einem vollen Erfolg für die Pendler

Geschrieben am 11-12-2008

Darmstadt (ots) - Vor dem Urteil des Verfassungsgerichts hatte
Rudolf Gramlich, Leiter Steuerwesen beim Lohn- und Einkommensteuer
Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD), Szenarien möglicher
Entscheidungen der Karlsruher Verfassungsrichter skizziert. Als
"vollen Erfolg" verbuchte der Steuerfachmann, in Karlsruhe neben
LHRD-Vorstandsmitglied Christian Munzel gefragter Gesprächspartner
der Medien, dass die Pendlerpauschale rückwirkend für
verfassungswidrig erklärt wurde.

Dieser "volle Erfolg" ist mit dem Urteil des Verfassungsgerichts
(Az: 2 BvL 1/07 u.a.) für die vom LHRD durch die Instanzen
begleiteten Kläger Janine-Alexandra und Bodo Schiffmann (Oldenburg)
und Heino Hambrecht (Ravenstein) sowie für 15 Millionen Pendler
eingetreten. "Wir danken ausdrücklich dem LHRD für seine
Unterstützung, ohne die der Erfolg letztendlich nicht möglich gewesen
wäre", erklärten Heino Hambrecht und das Ehepaar Schiffmann unisono
bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Urteilsverkündung in
Karlsruhe.

Sie unterstrichen damit die Bedeutung einer starken Gemeinschaft,
wie sie der LHRD mit einem flächendeckenden Netz von 1.000
Beratungsstellen und rund 200.000 Mitgliedern darstellt. Der LHRD mit
Sitz in Darmstadt setzt sich seit fast 40 Jahren für die Interessen
seiner Mitglieder ein. Gerade auch Heino Hambrecht, von "Bild" als
"Der Steuerheld" betitelt oder vom "Mannheimer Morgen" zum "Don
Quichotte aus Ravenstein" stilisiert, weiß um die Bedeutung einer
starken Gemeinschaft: "Es ehrt einen zwar, wenn man in Vertretung von
15 Millionen Pendlern Recht vor dem Verfassungsgericht erstritten
hat. Allein wäre das alles nicht machbar gewesen."

Vom Recht der Bürger, verfassungswidrig erhobene Steuern zurück zu
bekommen, spricht auch LHRD-Vorstand Christian Munzel. Der
Rechtsanwalt bemängelt daher auch die im Nachgang erfolgte Umdeutung
des Verfassungsgerichtsurteils in ein "politisches
Konjunkturprogramm". Sicherlich - so etwa auch die Ankündigung der
vom LHRD unterstützten Kläger - werde das von den Finanzämtern
zurückerstattete Geld für Investitions- und Konsumausgaben verwendet,
aber den Karlsruher Richterspruch zum Konjunkturprogramm umzumünzen,
verwechsle Wirkung mit Ursache, so Christian Munzel.

"Finanzämter müssen nun wegen der Vorläufigkeit der
Steuerbescheide die bisher vorenthaltenden Erstattungsbeträge
auszahlen", heißt es im oben erwähnten LHRD - Szenario weiter. Dies
sollte nach Auffassung des LHRD zügig geschehen. Der Verein begrüßt
daher beispielsweise auch die Ankündigung der Hessischen
Finanzbehörden, das einbehaltene Geld bis spätestens März 2009 an die
Pendler auszuzahlen.

Jeder Steuerzahler sollte aber zunächst seine Steuererklärung im
Licht der Karlsruher Entscheidung prüfen. LHRD-Mitglieder und solche,
die es werden möchten, können sich an eine der über 1.000
Beratungsstellen des Lohn- und Einkommensteuer Ring Deutschland e.V.
wenden.

Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2

Pressekontakt:
V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und
Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. , Alsfelder Str. 10,
64289 Darmstadt.

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland e. V . (LHRD)
ist eine Selbsthilfeorganisation der Arbeitnehmer und setzt sich seit
40 Jahren für die steuerlichen Interessen seiner Mitglieder ein.

Der LHRD verfügt in Deutschland über ein flächendeckendes Netz von
über 1.000 Beratungsstellen mit rund 200.000 Mitgliedern.
Internet: www.LHRD.de

Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstandsmitglied Herrn
Christian Munzel,Mobil 0175/5808417 und vom Leiter Steuerwesen Herrn
Rudolf Gramlich, Mobil 0151/12142663.


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