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Tag der Menschenrechte: Gravierende Mängel bei der Ahndung von Kinderrechtsverletzungen/Kindernothilfe fordert Individual-Beschwerderecht

Geschrieben am 08-12-2008

Duisburg (ots) - Die Kindernothilfe weist zum Internationalen Tag
der Menschenrechte am 10. Dezember auf gravierende Mängel bei der
Ahndung von Kinderrechtsverletzungen hin. Kinder, die ausgebeutet,
missbraucht oder misshandelt werden, können ihr Recht auch 60 Jahre
nach Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
nicht bei den Vereinten Nationen einklagen.

Gilbert Onyango von der Kindernothilfe-Partnerorganisation The
Cradle vertritt in Kenia missbrauchte und misshandelte Kinder. "Immer
wieder lehnen es Behörden ab, solche Fälle zu untersuchen. Dann
können wir uns nirgendwo beschweren. Wir brauchen die
Individualbeschwerde für Fälle, in denen unsere Justiz versagt", so
Onyango.

Obwohl eine UN-Konvention die Kinderrechte genau benennt, fehlen
noch immer Instrumente, um deren Verletzung zu ahnden. "Weltweit
unterliegen zahlreiche gravierende Kinderrechtsverletzungen keinerlei
staatlicher Verfolgung, geschweige denn Wiedergutmachung", so Barbara
Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe.

Die Kindernothilfe setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass
auch für die UN-Kinderrechtskonvention ein so genanntes
Individualbeschwerderecht eingeführt wird. Dieses Instrument gibt es
mittlerweile für alle wichtigen Menschenrechtsabkommen. "Es ist ein
Skandal, das ausgerechnet Kinder diesen Schutz nicht genießen", so
Dünnweller.

Ein Individual-Beschwerderecht ermöglicht es einzelnen Personen
oder deren gesetzlichen Vertretern, sich an die Vereinten Nationen zu
wenden und ihre Rechte einzufordern. Im Falle einer solchen
Beschwerde würde der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf
eine umfassende Untersuchung einleiten und Staaten dazu bringen, die
Täter zur Verantwortung zu ziehen. "Ein solches Instrument erhöht den
Druck auf Staaten und Regierungen, Missstände in ihren Ländern zu
bekämpfen", erklärt Dünnweller. 193 Staaten weltweit haben die
UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet.

Die Kindernothilfe fordert die Bundesregierung auf, sich für die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen
einzusetzen. Diese soll eine Einführung des
Individualbeschwerde-Rechts vorbereiten.

Originaltext: Kindernothilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40844
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40844.rss2

Pressekontakt:
Sascha Decker, 0163-234 43 54


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