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Bernhardt: Maßnahmepaket stützt Konjunktur und sichert Arbeitsplätze

Geschrieben am 04-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2/3. Lesung des Gesetzes zur
Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets
Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung am 4. Dezember 2008
im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Mit dem heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur
Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets
"Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" stützen wir die
Konjunktur und sichern Arbeitsplätze. Bürger und Unternehmen werden
entlastet, der Konsum wird belebt, und die Beschäftigungserfolge
werden gesichert.

Die Maßnahmen führen insgesamt zu einer Entlastung von rd. 4,1
Mrd. EUR und fördern in den kommenden Jahren Investitionen und
Aufträge von Unternehmen und Privaten in Höhe von insgesamt über 25
Mrd. EUR.
Es wird ab 1. Januar 2009 zeitlich befristet für zwei Jahre eine
degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 % eingeführt.

Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird ab 1. Januar 2009
befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und
mittlere Unternehmen erweitert durch eine Erhöhung der dafür
relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen bei buchführenden gewerblichen
und selbständigen Betrieben von 235.000 EUR auf 335.000 EUR, bei
Betrieben der Land- und Forstwirtschaft von 125.000 EUR auf 175.000
EUR und bei Einnahme-/Überschussrechnern von 100.000 EUR auf 200.000
EUR.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für
Handwerkerleistungen wird zum 1. Januar 2009 ausgeweitet und der
Steuerbonus auf 20 % von 6.000 EUR, also auf 1.200 EUR verdoppelt.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird die Bundesregierung die
Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.

Außerdem wird für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss
vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 eine befristete
Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung
bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis
aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen,
verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab
Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.
Dezember 2010.

Die abschließende Befassung im Bundesrat findet bereits morgen
statt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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