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Urteil über fundamentale Prinzipien des Steuerrechts

Geschrieben am 04-12-2008

Darmstadt (ots) - Karlsruhe steht einmal mehr im Blickpunkt. Am
Dienstag (9. Dezember) wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
dort sein Urteil über die gekürzte Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007
verkünden. Wenn der Zweite Senat unter Vizepräsident Prof. Dr.
Andreas Voßkuhle urteilt, geht es um Fundamente des Steuerrechts. So
um das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit. Besteuert werden darf danach lediglich das
Erwebseinkommen, das um erwerbsbedingte Aufwendungen reduziert ist.
Und zu diesen Aufwendungen gehören - so auch die Auffassung des
Bundesfinanzhofs, des höchsten deutschen Steuergerichts - auch die
Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.

"Nach dem der Bundesfinanzhof die Neuregelung der Pendlerpauschale
im Januar dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt und damit
unsere Rechtsauffassung bestätigt hat, blicken wir natürlich gespannt
auf den Urteilspruch aus Karlsruhe", unterstreicht Rechtsanwalt
Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und Einkommensteuer
Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) mit Sitz in Darmstadt. Das große
Interesse des Lohnsteuerhilfevereins ist allzu verständlich, denn in
Karlsruhe wurden seit September auch zwei Fälle verhandelt, die der
LHRD angestrengt und bis zur höchstinstanzlichen Entscheidung
begleitet hat. Mitglieder des LHRD und Kläger sind die Eheleute
Schiffmann aus Oldenburg (Niedersachsen) und Heino Hambrecht aus
Ravenstein (Baden-Württemberg).

Der LHRD setzt für die Kläger, stellvertretend für seine 200.000
Mitglieder, darauf, dass Wegekosten zum Arbeitsplatz vom ersten
Kilometer an als berufliche Aufwendungen von Arbeitnehmern anerkannt
werden. "Für unsere Mitglieder, letztlich für alle Steuerbürger,
erhoffen wir durch das Verfassungsgericht grundlegende Richtlinien
zum Thema Werbungskosten", lenkt das LHRD-Vorstandsmitglied den Blick
zurück auf die prinzipielle Bedeutung des auch politisch brisanten
Verfahrens.

Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2

Pressekontakt:
V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und
Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. , Alsfelder Str. 10,
64289 Darmstadt.

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland e. V . (LHRD)
ist eine Selbsthilfeorganisation der Arbeitnehmer und setzt sich seit
40 Jahren für die steuerlichen Interessen seiner Mitglieder ein.
Der LHRD verfügt in Deutschland über ein flächendeckendes Netz von
über 1000 Beratungsstellen mit rund 200.000 Mitgliedern.
Internet: www.LHRD.de

Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstandsmitglied Herrn
Christian Munzel, Mobil 0175/5808417 und vom Leiter Steuerwesen Herrn
Rudolf Gramlich, Mobil 0151/12142663.


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