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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Steuerhinterziehung/Leitlinien des Bundesgerichtshofs

Geschrieben am 02-12-2008

Bielefeld (ots) - Steuerhinterziehung wird heute ebenso wie
Alkohol im Straßenverkehr vielfach noch als Kavaliersdelikt angesehen
- und entsprechend von den Gerichten im Strafmaß beurteilt. Dem will
der Bundesgerichtshof mit seinen Leitlinien für Steuerhinterziehung
einen Riegel vorschieben. Für die Karlsruher Richter ist
Steuerhinterziehung nichts anderes als Betrug. Steuerhinterzieher
sind demzufolge nicht anders zu behandeln als Betrüger.
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung nun die Richtung
vorgegeben, an den Gerichten wird es liegen, ob sie dieser Vorgabe
mit verschärften Urteilen folgen werden. Eines ist auf jeden Fall
klar: Steuerhinterzieher sind bisher eher glimpflich davon gekommen.
Das musste unbedingt korrigiert werden. Doch darf dies nicht
bedeuten, dass künftig die große Keule geschwungen wird. Wer
Millionen am Fiskus vorbeigeschleust hat, musste bisher in der Regel
hinter Gitter. Diese Grenze soll jetzt auf 100 000 Euro
heruntergesetzt werden. Auch wenn die Deutschen dadurch nicht zu
einem Volk von Vorbestraften werden - allzu viele haben überhaupt
keinen sechsstelligen Betrag, den sie hinterziehen könnten - sollte
doch auch künftig immer der Einzelfall berücksichtigt werden. Härtere
Strafen ja, aber mit Augenmaß.
Abschreckend wird es auf jeden Fall sein, dass bei Millionenbeträgen
für die Karlsruher Richter eine öffentliche Verhandlung zwingend ist
und eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl nicht möglich ist.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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