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BA: Software kann zu Verwirrung in Buchhaltungen führen

Geschrieben am 28-11-2008

Nürnberg (ots) - Durch kurzfristige Schwierigkeiten im
Software-Bereich kommt es bei Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit
(BA) an so genannte Dritte zu Zuordnungs-Schwierigkeiten in
Buchhaltungen.

Betroffen sind Zahlungen der ARGEn, die beispielsweise direkt an
Vermieter oder Versorgungsunternehmen gehen. Dabei wird unter
bestimmten Umständen der Verwendungszweck (wie etwa eine
Kundennummer) nicht angegeben, so dass der Empfänger die Summe nicht
zuordnen kann.

Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher sind nicht
betroffen.

Betroffene können sich bei der Zuordnung der Zahlungen von der
ARGE unterstützen lassen. Zahlreiche Unternehmen, vor allem
Immobilienverwaltungen, werden direkt angesprochen.

Der Fehler soll bis zum 12. Dezember behoben sein.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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