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BKA-Gesetz: Zeitungsverleger begrüßen Ablehnung

Geschrieben am 28-11-2008

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
begrüßt die Ablehnung des sogenannten BKA-Gesetzes durch den
Bundesrat. Damit hätten die Ministerpräsidenten gezeigt, welch hohe
Bedeutung sie dem Quellenschutz und damit der Wahrung der
Pressefreiheit in Deutschland zumäßen, sagte der BDZV heute in
Berlin.

Die Zeitungsverleger hatten im Vorfeld der Abstimmung in einer
gemeinsamen Stellungnahme mit zahlreichen Medienverbänden gegen das
Gesetz protestiert, weil insbesondere durch die Regelung in § 20u
"das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten und damit der
Informantenschutz in gravierender Weise verschlechtert" werde. Die
Medienverbände hatten an die Ministerpräsidenten appelliert, die "zur
Zeugnisverweigerung berechtigten Personen hinsichtlich der im
BKA-Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten gleich zu
behandeln", also Journalisten in dieser Frage den Strafverteidigern,
Geistlichen und Abgeordneten gleichzustellen.

Die gemeinsame Stellungnahme wird getragen von ARD, BDZV,
Deutscher Journalisten-Verband, Deutscher Presserat, Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger, Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft, Verband Privater Rundfunk und
Telemedien, ZDF.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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