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Erbschaftsteuerreform: Bundestag verabschiedet Neuregelungen

Geschrieben am 27-11-2008

Freiburg (ots) - Der Bundestag hat heute dem Gesetz zur Reform des
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts in 2. und 3. Lesung zugestimmt.
Das nun beschlossene Reformpaket basiert auf dem Regierungsentwurf
vom 28. Januar 2008 und wurde noch um einige wesentliche Punkte
erweitert. Der Bundesrat soll der Reform auf seiner Sondersitzung am
5. Dezember 2008 zustimmen. Damit kann die Reform nach langen
politischen Auseinandersetzungen voraussichtlich doch noch zum 1.
Januar 2009 in Kraft treten und ist ab dann zwingend anwendbar.

Die Abweichungen vom ehemaligen Regierungsentwurf:

Bei den persönlichen Freibeträgen hat sich nichts mehr geändert.
Das Erbschaftsteuerreformgesetz sieht den Ansatz des
Betriebsvermögens mit dem Verkehrswert vor. Eine Steuerbefreiung ist
von bestimmten Wohlverhaltensregeln wie einer Betriebsfortführung
abhängig. Unternehmer dürfen dabei wählen, ob sie das begünstigte
Vermögen zu 85 Prozent nach einer Haltefrist von sieben Jahren oder
nach zehn Jahren zu 100 Prozent steuerfrei stellen wollen.

Das selbst bewohnte Haus bleibt auch im Erbfall unabhängig vom
Wert steuerfrei, wenn es an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
vererbt wird und der Nachfolger anschließend noch mindestens zehn
Jahre darin wohnt. Das Gleiche gilt für Kinder, hier allerdings
beschränkt auf eine Fläche von 200 Quadratmetern.

Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und 31. Dezember 2008
ist auf Antrag ein Wahlrecht zwischen den derzeit gültigen und neuen
Regelungen des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts vorgesehen -
allerdings nur im Erb- und nicht im Schenkungsfall. Das Wahlrecht
erstreckt sich aber nicht auf die neuen höheren Freibeträge.

Handlungsbedarf vor dem 1. Januar 2009?

In bestimmten Fällen kann sich ein Vermögenstransfer noch bis
Silvester 2008 lohnen. Es bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Daher
kann es für die Betroffenen sinnvoll sein, jetzt Schenkungs- und
Notarverträge innerhalb des verbleibenden Zeitfensters schon einmal
bis zur Unterschriftsreife vorzubereiten. Sobald der Bundesrat dem
Gesetz am 5. Dezember 2008 zugestimmt hat, kann der Vertrag
unterschrieben werden. In anderen Fällen wiederum lohnt sich
abzuwarten, etwa im engeren Familienkreis oder bei eingetragenen
Lebenspartnern.

Ausführliche Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen
finden Interessierte auf dem Steuerportal der Haufe Mediengruppe
unter: http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/3683-975
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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